Die Entscheidung sei der SPD-Fraktion durch Bundeskanzler Friedrich Merz und den Unionsfraktionsvorsitzenden Jens Spahn mitgeteilt worden.
Die SPD beharrt dagegen weiter auf die Wahl Brosius-Gersdorfs.
Als Grund für die kurzfristige Planänderung werden von der Union Zweifel an der fachlichen Expertise von Brosius-Gersdorf angeführt, die durch einen Plagiatsverdacht aufgekommen seien. Der selbst ernannte »Plagiatsjäger« Stefan Weber hatte zuvor auf mutmaßliche Textübereinstimmungen in der Dissertation der Juristin aufmerksam gemacht. Die Vorwürfe ließen sich im Detail zunächst nicht überprüfen.
Wahl soll in zwei Schritten erfolgen
Der Bundestag soll drei der insgesamt sechzehn Stellen am Bundesverfassungsgericht neu besetzen, die Abstimmung erfolgt in geheimer Wahl, nötig ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die schwarz-rote Koalition hat allerdings selbst mit Unterstützung der Grünen sehr wahrscheinlich nicht genügend Stimmen, um ihre Kandidaten zu wählen. Man wäre daher, falls sämtliche Abgeordnete zur Wahl erscheinen, auf Stimmen der Linken oder der AfD angewiesen. Beides lehnt die Union ab.
Zur Wahl steht Günter Spinner, bislang Richter am Bundesarbeitsgericht, vorgeschlagen von der Union. Dazu die Juraprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, vorgeschlagen von der SPD.
Die Abstimmung über Spinner ist bereits für 10 Uhr angesetzt, ab 12 Uhr soll dann über Kaufhold und Brosius-Gersdorf entschieden werden.
Angesichts der seit Tagen schwelenden Debatte über die Wahl von Brosius-Gersdorf wird der Ton zwischen Union und SPD zunehmend rauer.
Schwesig kritisiert Union
Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), kritisiert die Union am Morgen scharf für den Umgang mit der Kandidatin. »Ich habe kein Verständnis dafür, wie man mit einer solchen Debatte das höchste Gericht in Deutschland beschädigt«, so Schwesig bei RTL/ntv.
Sie forderte die Union dazu auf, wie besprochen für die SPD-Kandidatin zu stimmen. »Jetzt kommt es darauf an, ob Herr Spahn und Herr Merz in der Lage sind, dass ihre Reihen geschlossen sind.« Die Personalvorschläge seien im Vorfeld ausgetauscht worden und es habe keine Kritik gegeben. Nun müssten sich CDU und CSU als verlässlich zeigen. »Das ist das Einmaleins, wenn eine Koalition gut zusammenarbeiten soll.«
Auch der ehemalige Verfassungsrichter Peter M. Huber fürchtet angesichts der Debatte einen Schaden für das Renommee des höchsten Gerichts. »Ein dermaßen polarisierender Personalvorschlag ist für das Ansehen des Gerichts ein Risiko«, sagte Huber dem Magazin "Focus". »Die Frau Brosius-Gersdorf vorgehaltenen und hitzig diskutierten Positionen sind in der Gesellschaft wie unter Verfassungsrechtlern nicht mehrheitsfähig«, betonte er.