Bundesverfassungsgericht: Ampelregierung durfte Gewinne für Strompreisbremse abschöpfen

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Bundesverfassungsgericht:Ampelregierung durfte Gewinne für Strompreisbremse abschöpfen

28. November 2024, 14:09 Uhr

Lesezeit: 3 Min.

Die Sicherung einer „noch bezahlbaren Versorgung mit Strom ist von elementarer Bedeutung“, heißt es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (Foto: Christian Charisius/picture alliance/dpa)

Um die Energiepreise zu begrenzen, zwang die Regierung auch Ökostrom-Produzenten zur Kasse. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber nun geurteilt.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Ampelkoalition ist fast schon Geschichte, zerbrochen auch wegen eines Karlsruher Urteils zum Bundeshaushalt. Auf ihren letzten Metern ist der Restkoalition nun immerhin eine weitere juristische Niederlage erspart geblieben. Ihre Rettungsaktion zur Stabilisierung der Strompreise nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht an diesem Donnerstag entschieden.

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