Bundesumweltminister Carsten Schneider stellt in Berlin die wichtigsten noch fehlenden Details der Elektroautoförderung vor, die ab Jahresbeginn rückwirkend gelten soll. Er nennt sie einen „Anschub für unsere heimische Automobilwirtschaft, die starke Elektroautos im Angebot hat“ und vergisst dabei nicht, das Ganze mit europäischer Stärke vor dem Hintergrund des Weltgeschehens in Beziehung zu setzen. Direkt an mögliche Käufer richtet er sich mit dem „Fahrspaß“, den Elektroautos bringen, bezeichnet sie wörtlich als „richtig geile Autos“.
Die Förderung nicht auf nationale oder europäische Autos zu beschränken, wie das Frankreich getan hat, begründet er mit der Stärke der einheimischen Hersteller und unterlegt seine starken Worte mit dem Verkaufsanteil der einheimischen Marken: Etwa 80 Prozent der in Deutschland neu zugelassenen Elektroautos und Plug-in-Hybride stammten nach den Zahlen seines Ministeriums aus europäischer Produktion. Deutsche Hersteller, weit voran Volkswagen, dominierten bereits jetzt die Top Ten der Elektroauto-Zulassungen und seien kurz davor, eine Menge leistbarer Modelle auf den Markt zu entlassen.
Schneider erwartet daher auch unabhängig von der Förderung ein „exponentielles Wachstum“ der E-Autos beginnend mit 2026 und erinnert daran, dass deshalb die Ladeinfrastruktur seit Dezember 2025 durch das Verkehrsministerium bereits verstärkt gefördert werde.
Batterieelektrische oder Hybridautos
Kauf oder Leasing eines Elektro- oder Hybridautos unterstützt die Regierung nach den sozialen Aspekten „Einkommen“ und „Kinder“. So kann der Kauf mit zwischen 1500 und 6000 Euro je nach Käufer und Fahrzeugtyp bezuschusst werden. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) bekommen die Hälfte der Förderung, wenn sie nicht mehr als 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern bieten. Ab 1. Juli 2027 soll ihr bereits heute erfassbarer CO₂-Ausstoß im Realbetrieb stärker einbezogen werden.
Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft. Eine Liste förderfähiger Modelle wird nicht mehr erstellt. Kunden müssen also den Konfigurator oder Verkäufer konsultieren. Die Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Gebrauchtwagen werden nicht gefördert, der Markt sei „zu klein“. 27/28 könnte sich das jedoch ändern. Die Förderung bezieht sich exklusiv auf Fahrzeuge der Klasse M1, also Pkw, Leicht- oder Kleinkraftwagen der Klasse L7e oder Elektromotorräder sind nicht darunter.
Soziale Staffelung
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderobergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro, bei zwei Kindern steigt sie auf 90.000 Euro. Die Basisförderung für ein batterieelektrisches Auto beträgt 3000 Euro, Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro erhalten dafür 4000 Euro, solche mit 45.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen 5000 Euro. Jedes Kind erhöht die Förderung um 500 Euro, maximal zwei Kinder werden berücksichtigt.
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Dabei gilt der Schnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 maßgeblich. Falls nicht gemeinsam veranlagt, gilt für verheiratete, eingetragene Lebenspartner und eheähnliche Gemeinschaften das hinzuaddierte zu versteuernde Einkommen von Partnerin oder Partner.
Der Koalitionsausschuss hatte sich zuvor am 8. Oktober 2025 auf die Förderung geeinigt, der Koalitionsausschuss hat sich am 27./28. November auf weitere Eckpunkte des Programms verständigt. Die verspätete Bekanntgabe der Details erfolgte aufgrund einer Kompromissfindung zwischen den Koalitionspartnern zugunsten der Hybridfahrzeuge.
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(fpi)












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