Bundestags-Gutachten: Ein Social-Media-Verbot ist machbar!

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In der Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche wird jetzt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags herumgereicht, das ein typisch deutsches Signal setzt, nach dem Motto: Eine Reform, etwas Neues, ein Verbot? Geht nicht.

Ein Social-Media-Verbot geht nicht beziehungsweise geht gar nicht, sagt das Gutachten, das die Linkspartei erfragt hat, weil es in das Erziehungsrecht der Eltern eingreife, weil der Digital Services Act (DSA) der EU das schon regele, EU-Recht Vorrang vor nationaler Gesetzgebung habe und das Herkunftslandprinzip gelte, demzufolge Digitalkonzerne nur dem Recht des Landes unterfallen, in dem sie ihren (europäischen) Hauptsitz haben. Das ist das für seine laxe Gesetzgebung bekannte Irland. Ob es da überhaupt noch einen Spielraum für nationale Social-Media-Regeln gebe, könne letztlich nur der Europäische Gerichtshof entscheiden, so das Gutachten.

Die EU hat sich längst als unfähig erwiesen

Mit den „Argumenten“ an der Hand sieht sich die Linke in ihrer Skepsis gegenüber einem Social-Media-Verbot für Jüngere bestätigt: Verbote griffen zu kurz, lösten die bestehenden Probleme nicht, schränkten die Grundrechte junger Menschen ein und seien technisch und rechtlich „kaum umsetzbar“.

Das freilich ist Nonsens. Stimmte es, wäre die Souveränität Deutschlands dahin. Der Vorrang der EU, die sich auf diesem Feld längst als unfähig erwiesen hat, ist mit dem DSA nicht wirklich ausgemacht, und er lässt sich brechen, indem sich die EU-Mitgliedstaaten das Recht auf Digitalregulierung zurückholen.

Das Herkunftslandprinzip sollte man ebenfalls kippen, schließlich zeigt sich die Wirkung der Social-Media-Plattformen nicht nur in Dublin, sondern in jedem Land, und ihre gigantischen Einkünfte erzielen die Konzerne auch nicht mit der Werbung für irische Butter. Die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen sind gegen die Gefahren abzuwägen, denen sie durch Social Media ausgesetzt sind. Und dass sich Altersgrenzen technisch und rechtlich umsetzen lassen, zeigt das Beispiel Australien.

Wenn man will, ist ein Social-Media-Verbot sehr wohl machbar.

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