Bundesarbeitsgericht: Die Maximalquote bei Altersteilzeit gilt für alle Mitarbeiter

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Mit der Überlastquote soll verhindert werden, dass Unternehmen in großer Zahl ältere Mitarbeiter in die Altersteilzeit drängen, um Personal abzubauen. Tatsächlich haben viele Arbeitgeber trotz der Quote die Alterszeit genutzt, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die Bundesregierung will daher die Altersteilzeit reformieren. Varianten der Altersteilzeit, bei denen die Mitarbeiter zunächst weiter Vollzeit arbeiten und in den letzten Jahren vor dem Ruhestand gar nicht mehr im Betrieb sind, könnten dadurch unattraktiv werden (das sogenannte Blockmodell).

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