Berlin / Brandenburg: Bundesverfassungsgericht: Kein „Tempolimit“ für Gesetzgebung

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Im Streit um ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe.

© dpa-infocom, dpa:260723-930-425449/1

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