Seit dem 28. Dezember 2024 sind USB-C-Anschlüsse in der EU als einheitlicher Ladeanschluss für Smartphones, Kopfhörer, Digitalkameras und Tablets Pflicht. Ab dem 28. April 2026 zündet die nächste Stufe der Vereinheitlichung des Ladeanschlusses: Ab diesem Stichtag müssen alle neuen Notebooks, die in der EU verkauft werden, über einen USB-C-Anschluss zum Laden und für den Netzbetrieb verfügen. Es gibt aber Ausnahmen.
Da die Richtlinie (EU) 2022/2380 schon seit Oktober 2022 bekannt ist, haben die meisten Hersteller ihre Modelle entsprechend umgestellt, sodass sie sich über den USB-C-Anschluss laden lassen. Was mit der Richtlinie ebenso umgesetzt wird, kennt man schon von Smartphones: Hersteller müssen den Geräten künftig keine Netzteile mehr beilegen, um Elektroschrott zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Ob einem Produkt noch ein Netzteil beiliegt oder nicht, muss nach EU-Vorgaben auf der Verpackung über ein Piktogramm festgehalten sein. Ist keines inbegriffen, müssen Nutzerinnen und Nutzer sich selbst darum kümmern, wobei viele ohnehin eines oder mehrere im Haus haben sollten.
Jedoch reicht für das Laden von Notebooks ein einfaches 20-W-Netzteil nicht aus: Für Notebooks sind USB-C-Netzteile je nach Gerätetyp mit 45 bis 100 Watt Leistung notwendig. Mit diesen lassen sich auch Smartphones, Tablets oder Bluetooth-Boxen laden, wenn auch größtenteils nicht mit der vollen gebotenen Leistung, da diese Geräte oftmals eine geringere Ladeleistung unterstützen.
Zusätzlich muss die Verpackung über ein Netzteil-Piktogramm verfügen, das über die vom Gerät erforderliche Ladeleistung informiert. Angegeben wird die Mindest- und Maximalleistung in Watt. Überdies soll die Abkürzung „USB PD“ (USB Power Delivery) auf dem Piktogramm angegeben werden, wenn das Produkt das Schnellladeprotokoll unterstützt. Allerdings müssen auch die Kabel dieses Protokoll unterstützen.
Ausnahme: Gaming-Notebooks
Die EU macht eine Ausnahme bei der Netzteil-Freiheit: Besonders leistungsstarke Modelle wie Gaming-Notebooks oder mobile Workstations können immer noch Ladeanschlüsse mit runden oder mehrpoligen Ports besitzen, da ihre Leistungsaufnahme bisweilen über der liegt, die USB-C hergibt – das sind derzeit maximal 240 W.
Microsoft macht übrigens ein wenig mit: Der Konzern setzt für Geräte wie Notebooks und Tablets mit Windows 11 strengere Mindestanforderungen für USB-C durch. Alle USB-C-Anschlüsse von Windows-11-Mobilgeräten müssen künftig Daten übertragen können, per USB aufladbar sein, externe Geräte laden und die Ausgabe an externe Bildschirme oder Beamer unterstützen. Dafür passt Microsoft das sogenannte Windows Hardware Compatibility Program (WHCP) an. Dieses Zertifizierungsprogramm ist für alle Hersteller Pflicht, die Windows 11 etwa auf einem Notebook vorinstallieren wollen.
Die nächste Zündstufe der EU-Regelung erfolgt im Jahr 2028: Dann wird die USB-C-Pflicht auf Ladegeräte ausgeweitet. Die neuen Vorschriften der Ökodesign-Verordnung gelten dann für externe Netzteile, die Geräte wie Laptops, Smartphones, WLAN-Router und Computermonitore aufladen oder mit Strom versorgen. Diese Produkte müssen ab 2028 höhere Energieeffizienzstandards erfüllen und interoperabler werden. Das heißt konkret, dass USB-Ladegeräte auf dem EU-Markt mindestens über einen USB-Typ-C-Anschluss verfügen und mit abnehmbaren Kabeln funktionieren müssen. Laut EU-Kommission werden jährlich über 400 Millionen externe Netzteile in der EU verkauft; die Maßnahme soll bis 2035 jährlich rund 3 Prozent des Energieverbrauchs über den Lebenszyklus dieser Geräte einsparen.
(afl)











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