Aschau – Fall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil auf

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Der Senat des BGH begründet die Aufhebung mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte. Die Vorsitzende der Jugendkammer hätte an dem Urteil nicht mehr mitwirken dürfen. Die Richterin hatte sich im Januar 2024 in Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche Würdigung von Erkenntnissen aus dem Prozess ausgetauscht, die Verteidigung aber außen vor gelassen.

Das habe die Verteidigung erst mehr als einen Monat später erfahren, argumentierte der BGH. Sie stellte damals einen Befangenheitsantrag, der aber abgelehnt wurde. Dies hielt der Nachprüfung durch den Karlsruher Senat nicht stand. »Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm gegenüber verhielt«, teilt der BGH mit.

Nach Auffassung der Kammer des Landgerichts Traunstein hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und dann in einen nahen Bach geworfen. Die Verteidigung legte Revision ein. Sie sah nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und plädierte auf Freispruch.

Die Pflichtverteidiger hatten etwa nicht ausgeschlossen, dass die junge Frau, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte. Nun muss eine andere Jugendkammer des Landgerichts Traunstein den Fall erneut verhandeln. Wann ein neues Verfahren starten könnte, war zunächst offen.

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