Im Kampf gegen überbordende Bürokratie will die Bundesregierung kleine Unternehmen von der Pflicht befreien, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Wie sich nun zeigt, werden diese in den kleinen Unternehmen aber wohl besonders gebraucht. Das ergibt sich aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Cem Ince (Die Linke), die dem SPIEGEL exklusiv vorliegt.
So hat das Haus von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) dem Abgeordneten zusammen mit der Antwort Tabellen der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geschickt, aus denen hervorgeht, dass es in kleinen Betrieben mehr schwere Unfälle gibt als in großen. Demnach gab es in Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern zuletzt 26,6 meldepflichtige Unfälle je 1000 Vollzeitkräfte. In etwas größeren Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern waren es dagegen nur 24,2 je 1000 Vollzeitbeschäftigte, in Unternehmen mit 250 bis 499 Beschäftigten bloß 20,4 – und in Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gerade mal 15,7.
Auch tödliche Unfälle ereignen sich in kleinen Unternehmen demnach häufiger als in großen. So verzeichnete die DGUV unter Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern pro Jahr 15,5 Todesfälle je eine Million Vollzeitkräfte. In Firmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern waren es 9,7 je eine Million, in welchen zwischen 250 und 499 Beschäftigten noch 7,0 je eine Million und bei Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern nur noch 2,9 Tote je eine Million Vollzeitkräfte.
»Sicherheitsbeauftragte sollen genau dort abgeschafft werden, wo es die meisten meldepflichtigen und tödlichen Arbeitsunfälle gibt«, sagt Ince. Für diesen Montag ist eine Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales angesetzt, in dem über die schwarz-roten Gesetzespläne beraten werden soll. Die Bundesregierung gefährde die Sicherheit von Arbeiterinnen und Arbeitern, sagt der Abgeordnete. Die Beschäftigten »brauchen mehr Schutz, nicht weniger«.
Wo lauern Gefahren für Gesundheit und Leben?
Bei den bestellten Sicherheitsbeauftragten handelt es sich um Beschäftigte, die den Arbeitgebern beim Arbeitsschutz helfen. Sie haben nebenher einen wachen Blick oder sprechen Probleme an. Sie sind nicht zu verwechseln mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, speziell ausgebildeten Experten, die von Arbeitgebern angestellt oder deren Leistungen extern eingekauft werden. Die Sicherheitsbeauftragten sind dagegen ehrenamtlich tätig und trotzdem sollen 123.000 von ihnen abgeschafft werden , um die Betriebe von Papierkram und Freistellungen für Schulungen zu entlasten.
Dass es mit der geplanten Abschaffung zahlreicher Sicherheitsbeauftragter in kleinen Betrieben allerdings nicht so einfach werden dürfte, ist auch im Arbeitsministerium angekommen. In einer »Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag« für die Fraktionen Union und SPD wird deshalb vorgeschlagen, für alle Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten immer dann einen Sicherheitsbeauftragten zu verlangen, wenn »eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit« bestehe.
Was sinnvoll klingt, könnte in der Praxis allerdings dazu führen, dass die Bürokratie für die Unternehmen sogar noch steigt – gerade bei den kleinen Betrieben. Schließlich waren Sicherheitsbeauftragte bislang überhaupt erst ab 20 Beschäftigten verpflichtend vorgesehen und nicht in jedem Unternehmen mit regelmäßig unter 50 Mitarbeitern.
Statt wie geplant 123.000 der bislang bundesweit rund 760.000 Sicherheitsbeauftragten einzusparen, könnten es gar »erheblich mehr« werden, heißt es etwa von der DGUV. Allein im Baubereich haben von den rund 254.000 Unternehmen bundesweit fast 238.000 weniger als 20 Beschäftigte. Und gerade auf dem Bau wird laut Fachleuten oft riskant gearbeitet. Die Sorge: Fehlt eine untere Schwelle, könnten künftig womöglich selbst kleine Dachdecker- oder Metzgerbetriebe betroffen sein.
»Ohne in der Praxis handhabbare Kriterien droht im Einzelfall eine erhebliche Mehrbelastung«, kritisiert Stephan Fasshauer, der ansonsten für einen Erhalt des Systems der Sicherheitsbeauftragten wirbt. Doch bei kleinen Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten hilft das selbst aus Sicht von Fasshauer oft nicht. Hier solle es wie bisher den Unternehmern selbst überlassen bleiben, ob sie Sicherheitsbeauftragte einsetzen wollen.
Laut Arbeitsministerium kommt es bei der Frage nach einer »besonderen Gefährdung« auf den Unternehmer an. Er habe nach seinem Ermessen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zugrunde zu legen. Arbeitgeber müssen zudem ohnehin unabhängig von der Betriebsgröße die Sicherheit an den Arbeitsplätzen prüfen.
Mit den Begriff »besondere Gefährdung« werde zudem bei der Prävention schon gearbeitet und bei den Unfallversicherungen werde nach Gefährdungsklassen unterschieden.
Selbst wenn es also noch einen Ausweg gibt, dürfte eine Sache bleiben: Die Sicherheitsbeauftragten werden im Arbeitsministerium bisweilen offenbar immer weniger als Errungenschaft für den Arbeitsschutz wahrgenommen, sondern vermehrt als bürokratischer Kostenfaktor.

vor 2 Stunden
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