Im Prozess um eine womöglich unerlaubte Spende hat die AfD Berufung eingelegt. Der Millionenbetrag war von der Bundestagsverwaltung einbehalten worden.
Quelle: DIE ZEIT, dpa, iyf 18. Juni 2026, 16:50 Uhr
Die AfD hat wegen einer von der Bundestagsverwaltung einbehaltenen Parteispende Berufung eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts. Der Fall geht damit vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Das Verwaltungsgericht hatte im Mai entschieden, dass die Bundestagsverwaltung die Spende über gut 2,3 Millionen Euro nicht an die AfD weiterleiten muss. Nach Einschätzung des Gerichts handelte es sich um eine unzulässige Zuwendung an die Partei. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die AfD die Spende angenommen habe, habe keine Klarheit über den Spender bestanden, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter in ihrer Urteilsbegründung.
In dem Verfahren ging es um Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf Anfang 2025 als »bürgerliche Alternative« zu anderen Parteien empfohlen wurde. Die AfD gab an, dass der Österreicher Gerhard Dingler die Kampagne finanziert hatte, der das auch selbst bestätigte.
Nach Auffassung des Gerichts gibt es jedoch auch Anhaltspunkte dafür, dass der deutsch-schweizerische Unternehmer Henning Conle hinter der Zuwendung steht. Dieser habe Ende Dezember 2024, also kurz vor der Spende an die AfD, 2,6 Millionen Euro als »Schenkung« an Dingler überwiesen.
AfD überwies Spendengeld vorsorglich an Bundestag
Parteien müssen unerlaubte Spenden laut Gesetz unverzüglich an den Bundestag überweisen, um Sanktionen zu entgehen. Die AfD tat das im Vorjahr vorsorglich, nachdem die Bundestagsverwaltung Bedenken hinsichtlich der Spende geltend gemacht hatte. Die Partei reichte allerdings Klage beim Verwaltungsgericht ein, um eine Rückzahlung zu erreichen.
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