Zwecks Regressansprüchen: Paderborn bittet Fans um Mithilfe

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Der DFB bittet den HSV, Fürth und Paderborn zur Kasse - und der SCP seine Fans um Mithilfe bei der Suche nach Verantwortlichen.

 Martin Hornberger.

Fordert Mithilfe der SCP-Fans: Martin Hornberger. IMAGO/Ulrich Hufnagel

Wie der DFB am Montag bekanntgab, wurde der SC Paderborn vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7800 Euro belegt. Maßgeblich dafür waren Vorkommnisse beim 3:1-Auswärtssieg bei der SV Elversberg. Damals wurden bei Spielbeginn zahlreiche pyrotechnische Gegenstände im Gästeblock abgebrannt.

Wie der SCP am Abend mitteilte, laufen diesbezüglich noch die Ermittlungen der Polizei. Der Zweitligist richtete sich dann auch noch mit einer Bitte an seine Fans. "Der SCP07 bittet seine Fans ausdrücklich um Mithilfe, damit der Verein die Verursacher in Regress nehmen kann", heißt es in der Klubmitteilung.

Geschäftsführer Martin Hornberger verwies in diesem Kontext noch einmal auf die Gefahren und die Konsequenzen für den Klub: "Pyrotechnik hat in Veranstaltungsstätten und insbesondere in Stadien nichts verloren. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen stellt eine erhebliche Gefahr für den Stadionbereich dar. Die wiederholten Vorfälle der laufenden Spielzeit fügen uns nicht nur großen wirtschaftlichen Schaden zu, sondern schaden auch dem Ansehen unseres Vereins."

Auch HSV und Fürth müssen zahlen

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Der Hamburger SV muss derweil deutlich tiefer in die Tasche greifen. 56.100 Euro müssen die Hanseaten wegen des Zündelns von Pyrotechnik (6 Rauchkörper, 60 Bengalische Feuer sowie 11 Raketen) seiner Anhänger beim 1:3 in Braunschweig berappen.

4800 Euro sind es lediglich, die die SpVgg Greuther Fürth zahlen muss. Auch bei den Franken war Pyrotechnik ausschlaggebend, beim 4:3-Sieg auf Schalke hatten Fürther Fans acht dunkelgrüne Bengalische Feuer im Gäste-Fanblock entzündet.

Alle drei Klubs dürfen jeweils einen Teil ihrer Strafe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, müssen dafür aber einen Nachweis erbringen.

drm

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