Zustimmungsvorbehalt: Regierung will IT-Projekte effizienter managen

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Die Ausgaben der Bundesministerien und der nachgeordneten Behörden sind regelmäßig Gegenstand intensiver Kritik: In den vergangenen Jahren haben die Ministerien wiederholt ähnliche Projekte angeschoben. Nicht nur der Bundesrechnungshof kritisiert das seit Jahren massiv. Nun aber soll endlich Schluss sein mit unnötigen Doppelausgaben: Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) muss wesentlichen IT-Ausgaben zustimmen – und sagt er nein, geht es nicht voran. Bislang hatte ein solches Vetorecht allein das Finanzministerium.

Die Schwellenwerte sind dabei niedrig angesetzt: Sollen im Geschäftsbereich eines Ministeriums mehr als 500.000 Euro pro Haushaltsjahr oder 3 Millionen Euro in der Gesamtlaufzeit für IT-Vorhaben ausgegeben werden oder gilt ein solches als von strategischer Bedeutung, dann soll ohne das Go des Digitalministeriums künftig nichts mehr gehen.

„Projekte, die ähnliche Funktionen erfüllen, sollen zusammengeführt oder auf gemeinsame Plattformen gesetzt werden”, erklärt Wildberger und freut sich über ein „starkes Instrument für eine effiziente Steuerung der Bundes-IT“.

Gelten sollen die neuen Regeln bereits für den Bundeshaushalt 2026, der in den nächsten Tagen vom Bundestag verabschiedet werden soll. Der Bundesrechnungshof übt seit Jahrzehnten scharfe Kritik forderte zuletzt, ein "dauerhaftes zentrales IT-Budget" einzurichten.

Doch ein solches Zentralbudget war dann doch zu viel für die Koalitionäre von CDU, CSU und SPD – nicht zuletzt aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken. Denn grundsätzlich gilt das Ressortprinzip: Jedes Ministerium handelt in eigener Verantwortung und trägt damit auch die Verantwortung für die Ausgaben.

Dass ein Ministerium den anderen dabei Vorschriften machen kann, galt lange als umstritten. Mit dem nun gefundenen Mittelweg, dass das BMDS zwar "Nein" sagen, aber nicht alternativ selbst vergeben darf, soll dieses Problem umschifft werden.

"Es ist wahrscheinlich das wichtigste Instrument des BMDS, mit dem es nun ressortübergreifend eine IT-Strategie für die Bundesverwaltung umsetzen und unnötige Parallelentwicklungen verhindern kann", sagt Stefan Heumann vom Think Tank „Agora Digitale Transformation”, weist aber darauf hin, dass ein echtes Digitalbudget viel weitergehend gewesen wäre.

Bei den für den Bundeshaushalt zuständigen Bundestagsabgeordneten stößt die Einigung auf ein gemischtes Echo. Als großen Fortschritt bezeichnet es de Grünen-Abgeordnete Moritz Heuberger, weil damit Transparenz in die IT-Landschaft des Bundes käme. Zugleich forder er, neben der Vermeidung von doppelten Strukturen und Kosten auch die Stärkung digitaler Souveränität bei der Bewertung zu berücksichtigen.

Der altgediente Haushaltspolitiker und jetzige Digitalausschuss-Obmann der CDU Ralph Brinkhaus sieht in dem neuen Vetorecht des Digitalministers einen "Meilenstein", der Teil der strategischen Ausrichtung der Bundes-IT sei. Damit würde auch die Möglichkeit verbessert, den Staat als Ankerkunden für zu stärkende IT-Wirtschaft einzusetzen.

Welche unmittelbaren Folgen das für die IT-Landschaft des Bundes haben wird, ist derzeit noch nicht absehbar – allerdings dürften vor allem Mehrfachstrukturen wie Rechenzentren oder Dienstleistungsverträge für Standarddienste betroffen sein. Auch die zuletzt bei vielen Ministerien parallel eingeführten KI-Vorhaben dürften besonders in den Fokus der Haushaltskonsolidierung rücken, heißt es aus Regierungskreisen.

(vbr)

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