Das Entsenden von Sonderbeauftragten zählt laut Bafin „zu den schärfsten Instrumenten der Finanzaufsicht“. Im Kreditwesengesetz ist geregelt, dass Sonderbeauftragte die Aufgaben und Befugnisse von Organen eines Instituts übernehmen können, wenn diese etwa nicht mehr als zuverlässig eingestuft werden oder nicht „die erforderliche Sachkunde“ besitzen.

vor 15 Stunden
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