Verfolgung von Vergewaltigungen: Wie eine Gesetzeslücke mutmaßliche Taten schützt

vor 2 Tage 1

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Fast ein Jahr ist es her, dass ein Anruf Claudia Wuttkes Leben verändert hat. Am 11. Juni 2025 habe morgens ihr Telefon geklingelt, die Kriminalpolizei Lüneburg sei dran gewesen. Sie solle sich bitte etwas anschauen kommen, es habe mit ihrem Ex-Partner zu tun. Noch am selben Nachmittag sei sie hingefahren, erzählt Wuttke. Auf der Wache bekam sie Bilder von sexuellen Übergriffen gezeigt.

Es sind Screenshots von Videos. Die Filme hat die Polizei auf einem beschlagnahmten Laptop gefunden. In ihnen ist eine Frau zu sehen, sie hat ihre Augen geschlossen und wirkt benommen. Die Frau wird penetriert, oral, vaginal, anal. Mal mit einem Penis, mal mit einem Dildo, einmal mit einem Baseballschläger, der anal eingeführt wird. Im Laufe der Ermittlungen wird Wuttke viele dieser Bilder sehen und sich Tatbeschreibungen anhören, damit sie die Videos nicht in Gänze anschauen muss.

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Die Frau auf den Screenshots erkennt Wuttke sofort: Es ist sie selbst. »Das war das erste Erdbeben«, sagt sie im Gespräch mit dem SPIEGEL. Insgesamt sind es 67 Aufnahmen mit ihr, mutmaßlich aufgenommen über einen Zeitraum von 16 Jahren.

Sie ist überzeugt, dass sie betäubt wurde

Sie habe von alledem nichts gewusst, sagt Wuttke. Sie ist überzeugt, dass sie betäubt wurde, doch beweisen kann sie das nicht. Das neueste Video ist von 2021, mögliche Spuren in ihrem Körper sind längst verschwunden.

»Das alles war der schlimmste Schock meines Lebens«, sagt Wuttke, »zumindest bis dahin.« Dann, im November, sei das »zweite Erdbeben« gekommen, und das habe ihr »so richtig den Boden unter den Füßen weggezogen«. Als Wuttke das sagt, muss sie kurz weinen.

Im November erfuhr sie, dass das Ermittlungsverfahren zu 65 der 67 Taten, von denen es Aufnahmen gibt, eingestellt wird. Nach dem aktuellen Strafrecht seien die Taten verjährt, so die Staatsanwaltschaft Hamburg.

Wuttkes Fall droht anders auszugehen als der von Pelicot

Vor über zwei Jahren ging der Fall der Französin Gisèle Pelicot  um die Welt, die von ihrem Mann betäubt, vergewaltigt und Dutzenden Männern für sexualisierte Gewalt überlassen wurde. Pelicots Ex-Mann hatte seine Verbrechen akribisch dokumentiert, es gab Aufnahmen, die die Grausamkeit seiner Taten unbestreitbar machten.

Auch Wuttkes Ex-Partner hat seine mutmaßlichen Übergriffe und Vergewaltigungen in Videos festgehalten. Und doch droht Wuttkes Fall ganz anders auszugehen als der von Pelicot. Denn Vergewaltigungen verjähren in Deutschland in der Regel nach fünf Jahren, wenn keine weiteren Umstände hinzukommen.

Deshalb wurden bisher nur zwei der mutmaßlichen Taten angeklagt: die eine, weil das Video aus dem Jahr 2021 stammt, also noch keine fünf Jahre her ist. Bei der anderen wurde ein »gefährliches Werkzeug« benutzt, wie es im Strafgesetzbuch heißt, jener Baseballschläger. Daher greift hier eine längere Verjährungsfrist.

Demnächst soll die erste Gerichtsverhandlung zu diesen beiden Fällen stattfinden. Ob die anderen 65 ebenfalls vor Gericht landen, ist offen.

Schattenseite der Reform, die helfen sollte

Wuttkes Fall offenbart die Schattenseite einer Reform, die Menschen wie ihr eigentlich helfen sollte: 2016 verschärfte die Große Koalition unter CDU-Kanzlerin Angela Merkel das Sexualstrafrecht. Doch dem Gesetzgeber unterlief damals offenbar ein Fehler: Vor der Reform verjährten Vergewaltigungen in der Regel nach 20 Jahren, heute verstreicht die Frist schon nach 5 Jahren. Für Betroffene wie Claudia Wuttke hat das massive Auswirkungen.

Die Hamburgerin, 59 Jahre alt, ist eine resolute Frau mit trockenem Humor: »Am meisten bereue ich, dass ich wegen alledem wieder mit dem Rauchen angefangen habe«, scherzt sie. Wuttke hat lange in einem großen Verlag gearbeitet, bevor sie sich als Literaturagentin und Coachin selbstständig machte. Außerdem hat sie zwölf Bücher unter ihrem Namen und verschiedenen Pseudonymen geschrieben, zuletzt veröffentlichte sie als Sia Piontek Krimis, einer von ihnen landete auf der SPIEGEL-Bestsellerliste.

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