Universität Kiel sanktioniert Islamische Hochschulgruppe wegen Geschlechtertrennung

vor 2 Tage 3

Auf die Frage, wie man den Koranvers über die Züchtigung von Frauen angemessen interpretiert, wusste Sertac Odabas Rat. Man könne die religiöse Vorgabe als Klopfen oder Schlagen interpretieren, und bei der Bestrafung von Frauen, fuhr er sinngemäß fort, sei dies ohnehin nicht die erste Wahl.

Dann vielleicht die zweite oder dritte? Darauf bekam das Publikum, das laut Einladung getrennt nach Geschlecht den Hörsaal der Universität betreten sollte (wie genau die Sitzordnung eingehalten wurde, wird weiter diskutiert), keine klare Antwort.

Die Universität Kiel musste aber nicht lange warten, bis sie einen Stoß von Beschwerden bekam. Neben dem einschlägig bekannten Salafisten Odabas waren bei der Islamwoche auf ihrem Campus im frühen Mai nämlich noch andere Fundamentalisten aufgetreten, Besucher berichteten von antisemitischen Aufklebern. Die Universitätsleitung, der die Verbindungen zum religiösen Extremismus zuvor nicht aufgefallen waren, hat nun eine späte Konsequenz gezogen und der Hochschulgruppe das Recht entzogen, die universitären Räume weiter zu nutzen. Außerdem will sie ihr den offiziellen Status aberkennen und rechtliche Schritte prüfen, bis hin zur Exmatrikulation und Hausverboten.

Damit folgt sie der Berliner Universitätsklinik Charité, die der Gruppe „Medislam Collective“ kürzlich ebenfalls ein Veranstaltungsverbot erteilte. Auch das Berliner Kollektiv hatte Redner vor einem nach Männern und Frauen getrennten Publikum auftreten lassen. Die Gruppe fühlt sich nun diskriminiert, wie sie in einer öffentlichen Petition mitteilt, nachdem sie zuvor mit der Diskriminierung nach Geschlecht keine Schwierigkeiten hatte.

In beiden Fällen hat die Universität am Ende angemessen reagiert und keinen Zweifel daran gelassen, dass Geschlechtertrennung in einer säkularen Bildungsinstitution auch nicht durch religiöse Gebote aufgehoben werden kann. Die akademische Sitzordnung ist wiederhergestellt. Dass die Kieler Universitätsleitung zwischendurch erklärte, mit der Prüfung der Anträge überfordert zu sein und sie ein Warnhinweis des Verfassungsschutzes viel zu spät erreichte, wirft die Frage auf, ob derartige Fehltritte immer erst im Nachhinein korrigiert werden können.

Gesamten Artikel lesen