Türkei: Menschenrechtsgericht fordert Freilassung des Kulturförderers Kavala
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei im Fall des inhaftierten Intellektuellen Osman Kavala verurteilt. Das Land müsse den Aktivisten freilassen.
Quelle: DIE ZEIT,
dpa,
AFP,
yil
25. August 2026, 11:59 Uhr
Artikelzusammenfassung
Straßburg zieht die Reißleine. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei im Fall Osman Kavala verurteilt, weil seine Inhaftierung und der Strafprozess nach Ansicht der Richter kein sauberer Rechtsstaat-Case, sondern ein politisches Silencing-Manöver gegen einen prominenten Kulturförderer und Menschenrechtsaktivisten sind. Das Gericht knüpft damit an sein Urteil von 2019 an, erklärt die Verurteilung faktisch für ungültig, moniert Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren und streut erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Justiz ein – ein Befund, der weit über den Einzelfall hinaus wie ein Stresstest für Ankaras Institutionen wirkt. Im Zentrum steht der Vorwurf, Kavala habe die Gezi-Proteste 2013 finanziell gepusht, um die Regierung zu stürzen; Kavala bestreitet das, und der EGMR liest die Anklage eher als Versuch, ihn für seine Rolle in der Protestbewegung abzustrafen und zugleich der Zivilgesellschaft eine frostige Message zu senden. Die Richter fordern deshalb seine sofortige Freilassung – ein Urteil, das juristisch glasklar daherkommt und politisch wie ein greller Scheinwerfer auf den autoritären Drift der Türkei fällt.
Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen.
Im Fall des Strafprozesses und der Inhaftierung des türkischen Kulturförderers Osman Kavala hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei verurteilt. Die Richterinnen und Richter kamen zu dem Schluss, dass das Land Kavala mundtot machen wolle und forderten wegen der gravierenden Menschenrechtsverletzungen die sofortige Freilassung des Aktivisten. Die Verurteilungen Kavalas in seiner Heimat hätten vor allem das Ziel
verfolgt, ihn »für seine Rolle bei den Gezi-Protesten zu bestrafen und
ihn als Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen«, sagte der Vorsitzende Richter Mattias Guyomar in Straßburg.
Das Gericht verwies auf sein 2019 gefälltes Urteil, in dem die Richter
bereits überzeugt waren, dass die Inhaftierung Kavalas nicht
auf konkreten Verdachtsmomenten basiere. Diese solle vielmehr »andere
Aktivisten entmutigen«. Demnach ist seine Verurteilung als ungültig zu betrachten. Unter anderem sei Kavalas Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Es gebe in dem Fall begründete Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Gerichte.
Die türkische Justiz wirft dem Unternehmer und Menschenrechtsaktivisten
vor, die regierungskritischen Demonstranten im Zuge der sogenannten
Gezi-Proteste im Jahr 2013 finanziell unterstützt und damit den Sturz
der Regierung in Ankara angestrebt zu haben. Kavala weist die
Anschuldigungen zurück.