Türkei: Menschenrechtsgericht fordert Freilassung des Kulturförderers Kavala

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei im Fall des inhaftierten Intellektuellen Osman Kavala verurteilt. Das Land müsse den Aktivisten freilassen.

Quelle: DIE ZEIT, dpa, AFP, 25. August 2026, 11:59 Uhr

EGMR Türkei Osman Kavala Menschenrechtsverletzungen
Demonstrantinnen und Demonstranten fordern die Freilassung von Osman Kavala vor der türkischen Botschaft in Berlin im Jahr 2022. © Omer Messinger/​Getty Images

Im Fall des Strafprozesses und der Inhaftierung des türkischen Kulturförderers Osman Kavala hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei verurteilt. Die Richterinnen und Richter kamen zu dem Schluss, dass das Land Kavala mundtot machen wolle und forderten wegen der gravierenden Menschenrechtsverletzungen die sofortige Freilassung des Aktivisten. Die Verurteilungen Kavalas in seiner Heimat hätten vor allem das Ziel verfolgt, ihn »für seine Rolle bei den Gezi-Protesten zu bestrafen und ihn als Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen«, sagte der Vorsitzende Richter Mattias Guyomar in Straßburg.

Das Gericht verwies auf sein 2019 gefälltes Urteil, in dem die Richter bereits überzeugt waren, dass die Inhaftierung Kavalas nicht auf konkreten Verdachtsmomenten basiere. Diese solle vielmehr »andere Aktivisten entmutigen«. Demnach ist seine Verurteilung als ungültig zu betrachten. Unter anderem sei Kavalas Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Es gebe in dem Fall begründete Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Gerichte.

Die türkische Justiz wirft dem Unternehmer und Menschenrechtsaktivisten vor, die regierungskritischen Demonstranten im Zuge der sogenannten Gezi-Proteste im Jahr 2013 finanziell unterstützt und damit den Sturz der Regierung in Ankara angestrebt zu haben. Kavala weist die Anschuldigungen zurück.

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