„Der Verurteilte hat bislang alles getan, um seine Vermögensverhältnisse zu verschleiern und sein Vermögen der Vollstreckung zu entziehen“, heißt es in dem Beschluss, der dem Handelsblatt vorliegt. Auch angesichts dieser Umstände sah das Gericht keinen Anlass, die Vollstreckung zugunsten Bergers einzuschränken.

vor 13 Stunden
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