Sie wiesen darauf hin, dass die tatsächlich entstandenen Kosten auch durch Führen eines Fahrtenbuchs ermittelt werden könnten. Da Unternehmen ohnehin einer Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht unterliegen, sei die Fahrtenmethode für Selbstständige ein zumutbares Mittel, ihre konkreten Aufwendungen geltend zu machen, hieß es.

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