Ja, das ist möglich. Es gilt: „Wer die Abgabefrist nur um ein bis zwei Tage überschreitet, muss keinen gesonderten Fristverlängerungsantrag stellen“, sagt Bauer. „Wer aber mehr Zeit benötigt, sollte das dem Finanzamt umgehend mitteilen.“ Das geht per Elster-Portal, per Brief oder telefonisch. Der Antrag muss eine plausible Begründung sowie ein konkretes, neu anvisiertes Abgabedatum enthalten.

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