In Frankreich wurde ein Gesetz verabschiedet, das schwer kranken Menschen unter strengen Regeln die Sterbehilfe ermöglicht. Die Nationalversammlung stimmte mit 291 zu 241 Stimmen für den assistierten Suizid bei unheilbar Erkrankten im fortgeschrittenen Stadium. Volljährige Patienten mit nicht heilbaren, lebensbedrohlichen Krankheiten können sich ein tödliches Medikament verschreiben lassen, das zur Selbsteinnahme bestimmt ist. Die Entscheidung zur Sterbehilfe muss frei und klar geäußert werden, Ärzte müssen das Mittel nach Beratung mit anderen verschreiben. Die Debatte und die Entwicklungen werden weiter verfolgt und aktualisiert.
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In Frankreich sollen schwer kranke Menschen unter Berücksichtigung strenger Regeln künftig Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Die Nationalversammlung in Paris stimmte nach einer langen parlamentarischen Debatte mit 291 Stimmen für ein Gesetz, das unheilbar Erkrankten im fortgeschrittenen Stadium und
bei unerträglichen Leiden den assistierten Suizid ermöglicht. 241 Abgeordnete votierten dagegen.
Demnach sollen volljährige Patienten, die von einer nicht heilbaren, lebensbedrohlichen Krankheit betroffen sind, sich ein tödliches Medikament verschreiben
lassen können. Dieses ist zur Selbsteinnahme bestimmt. Nur falls sie körperlich
nicht dazu in der Lage sind, kann ein Arzt oder ein Pfleger bei der Einnahme helfen.
Die Sterbehilfe kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Erkrankte eine Behandlung abbricht oder ablehnt. Allerdings muss die betroffene Person den Wunsch nach Sterbehilfe frei und klar äußern können. Ärztinnen und Ärzte können das tödliche Mittel erst nach einer Beratung mit anderen verschreiben.