Sterbehilfe in Frankreich: Frankreich beschließt Gesetz zu Sterbehilfe für schwer kranke Menschen

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Das französische Parlament spricht sich für Sterbehilfe für schwer erkrankte Menschen aus. Für den assistierten Suizid sollen strenge Auflagen gelten.

Quelle: DIE ZEIT, AFP, dpa, 15. Juli 2026, 20:28 Uhr

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Nach einem neuen französischen Gesetz können schwer kranke Patienten sich künftig ein tödliches Medikament verschreiben lassen, das sie in der Regel selbst einnehmen. © Nik/​unsplash.com

In Frankreich sollen schwer kranke Menschen unter Berücksichtigung strenger Regeln künftig Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Die Nationalversammlung in Paris stimmte nach einer langen parlamentarischen Debatte mit 291 Stimmen für ein Gesetz, das unheilbar Erkrankten im fortgeschrittenen Stadium und bei unerträglichen Leiden den assistierten Suizid ermöglicht. 241 Abgeordnete votierten dagegen.

Demnach sollen volljährige Patienten, die von einer nicht heilbaren, lebensbedrohlichen Krankheit betroffen sind, sich ein tödliches Medikament verschreiben lassen können. Dieses ist zur Selbsteinnahme bestimmt. Nur falls sie körperlich nicht dazu in der Lage sind, kann ein Arzt oder ein Pfleger bei der Einnahme helfen. 

Die Sterbehilfe kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Erkrankte eine Behandlung abbricht oder ablehnt. Allerdings muss die betroffene Person den Wunsch nach Sterbehilfe frei und klar äußern können. Ärztinnen und Ärzte können das tödliche Mittel erst nach einer Beratung mit anderen verschreiben. 

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