Putin will russische Bürger aus Gefängnissen im Ausland holen, wenn diese seiner Meinung nach zu Unrecht verurteilt worden sind. Dazu will er auch Gewalt anwenden.
20. März 2026, 13:34 Uhr Quelle: DIE ZEIT, edd
Die russischen Streitkräfte sollen künftig auch im Ausland inhaftierte Staatsbürger des Landes befreien, wenn diese nach Auffassung von Staatschef Wladimir Putin zu Unrecht verurteilt wurden. Das sieht eine Gesetzesänderung vor, die nun mit Vorrang in der Staatsduma angenommen werden solle, wie Parlamentschef Wjatscheslaw Wolodin sagte. Die Annahme der von der Regierung bereits gebilligten Gesetzesänderung gilt als Formalie.
Das Rechtssystem im Westen habe sich selbst endgültig diskreditiert, sagte Wolodin, der ein enger Vertrauter Putins ist. Putin selbst ist wegen des Vorwurfs der Kriegsverbrechen in der Ukraine vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zur Fahndung ausgeschrieben. Sollten Putin oder andere Bürger des Landes aus Sicht des Regimes zu Unrecht verurteilt und inhaftiert werden, soll künftig ein Armeeeinsatz zu ihrer Befreiung möglich sein.
Russland erkennt Urteile nicht an
Schon jetzt erlaubt Russlands Militärdoktrin den Einsatz der Streitkräfte zum dort so bezeichneten "Schutz" eigener Bürger im Ausland. Russland berief sich auf diese Militärdoktrin etwa bei dem von Putin 2022 befohlenen Angriffskrieg gegen die Ukraine: damals bekamen im Osten des Landes viele Bewohner russische Pässe. Nun soll der "Schutz" auch für jene gelten, die aufgrund von Entscheidungen ausländischer Gerichte oder internationaler Justizbehörden ohne Beteiligung Russlands festgenommen, verhaftet oder anderweitig verfolgt werden.
In der Konfrontation mit dem Westen hatte Putin auch ein Gesetz unterzeichnet, nach dem Urteile ausländischer Gerichte nicht anerkannt oder nicht umgesetzt werden, wenn diese den Interessen Russlands widersprechen. So hält sich Russland zum Beispiel nach seinem Zerwürfnis mit dem Europarat nicht mehr an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Auch den Strafgerichtshof in Den Haag erkennt Russland nicht als juristische Instanz an.

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