Köln. Für Erwerbstätige bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) den umfassendsten Schutz ihrer Arbeitskraft. Doch Vorerkrankungen, ein körperlich anstrengender Beruf oder hohe Beiträge können den Abschluss einer BU erschweren. Ganz auf den Schutz der Arbeitskraft müssen Betroffene deshalb nicht verzichten. „Die Alternativen bieten aber bei Weitem keinen so umfassenden Schutz wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern sichern nur Teile des Risikos ab“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Dazu zählen neben Grundfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen etwa Unfall-, Pflege- und Dread-Disease-Versicherungen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Die verschiedenen Sparten unterscheiden sich vor allem darin, wann sie leisten: Eine Unfallversicherung setzt eine unfallbedingte Invalidität voraus, eine Dread-Disease-Versicherung die Diagnose einer vertraglich definierten schweren Erkrankung.

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Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat für das Handelsblatt Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen untersucht und beide Versicherungsarten getrennt bewertet. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt es darauf an, unter welchen Voraussetzungen der Tarif bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit leistet. Bei der Grundfähigkeitsversicherung ist dagegen entscheidend, welche Fähigkeiten versichert sind und wie deren Verlust im Vertrag definiert wird. Die Qualität der Tarife macht 70 Prozent der Gesamtbewertung aus, der Preis 30 Prozent.
Erwerbsunfähigkeit: Höhere Hürde für die Rente
Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Versicherte gesundheitlich so stark eingeschränkt sind, dass sie kaum noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Anders als bei der BU spielt der zuletzt ausgeübte Beruf keine Rolle. Maßstab ist die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Alternativen bieten keinen so umfassenden Schutz wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern sichern nur Teile des Risikos ab. Peter GriebleVersicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Die Hürde für eine Leistung liegt damit höher als bei der BU. Ein Beispiel: Kann ein Dachdecker seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, aber noch mindestens drei Stunden täglich einer anderen üblichen Tätigkeit nachgehen, reicht das für eine Erwerbsunfähigkeitsrente nicht aus. „Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet unter strengeren Voraussetzungen als die BU“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer der Ratingagentur Franke und Bornberg. Die höhere Leistungshürde hat allerdings einen Vorteil: Erwerbsunfähigkeitsversicherungen können günstiger sein als eine BU.
Die Versicherer verlangen aber auch hier eine Gesundheitsprüfung. Verbraucher sollten genau darauf achten, wie Erwerbsunfähigkeit in den Bedingungen definiert ist. Die Rente sollte den laufenden Lebensunterhalt decken und die Laufzeit möglichst bis zum Renteneintritt reichen. Sinnvoll können außerdem eine Leistungsdynamik und Nachversicherungsgarantien sein. So lässt sich die Absicherung im Laufe des Lebens anpassen.
Zu den ausgezeichneten Angeboten gehört der Tarif „SEU“ der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung. Der Tarif springt ein, wenn Versicherte aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich sechs Monate lang nicht mehr mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Zurich legt in seinen Bedingungen genauer fest, welche Form von Arbeit berücksichtigt wird. Der Versicherer kann Betroffene demnach nicht auf einen Arbeitsplatz verweisen, der eigens an ihre gesundheitlichen Einschränkungen angepasst werden müsste.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung verliere zunehmend an Bedeutung und werde nur noch von wenigen Versicherern angeboten, beobachtet Andreas Runkler, Bereichsleiter Produktentwicklung Leben bei der Zurich Gruppe Deutschland.
Grundfähigkeit: Auf die Definition kommt es an
Einen anderen Ansatz verfolgt die Grundfähigkeitsversicherung. Dabei zahlen die Anbieter monatlich eine Rente, wenn Versicherte eine im Vertrag definierte körperliche oder geistige Fähigkeit verlieren. Dazu können Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Treppensteigen oder der Gebrauch der Hände gehören. Je nach Tarif kommen Heben und Tragen, Knien, Fingerfertigkeit oder auch das Autofahren hinzu.
Während bei einer BU der Versicherte zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in der Lage sein muss, seinen Beruf auszuüben, „spielt das bei einer Grundfähigkeitsversicherung keine Rolle“, erläutert Laurine Geißler, Produktmanagerin Biometrie bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung. Ein Versicherter kann deshalb sogar eine Rente erhalten, obwohl er weiterarbeitet. Umgekehrt kann jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben und trotzdem keine Leistung bekommen, wenn keine versicherte Fähigkeit im vorgeschriebenen Umfang verloren gegangen ist.
„Entscheidend ist: Wie breit sind die Grundfähigkeiten abgesichert, und wie sind sie genau definiert?“, sagt Grieble. Die Leistungsvoraussetzungen könnten je nach Tarif eng oder breit gefasst sein. Psychische Erkrankungen seien häufig nicht oder nur eingeschränkt abgesichert. Einige Versicherer bieten dafür zusätzliche Bausteine an. Verbraucher sollten genau prüfen, unter welchen Voraussetzungen diese tatsächlich leisten.
Für die Auswahl eines Tarifs kommt es deshalb nicht allein auf die Zahl der versicherten Fähigkeiten an. Für körperlich Tätige können dazu Heben und Tragen, Knien oder der Gebrauch der Hände gehören, für Berufskraftfahrer das Autofahren. „Die versicherten Fähigkeiten sollten den Tätigkeiten entsprechen, die für den Kunden besonders wichtig sind und deren Wegfall ihn in große finanzielle Schwierigkeiten stürzen würde“, sagt Geißler.
Auch bei der Grundfähigkeitsversicherung müssen Rentenhöhe und Laufzeit stimmen. Ingo Gerlach, Produktmanager Leben bei Helvetia Deutschland, nennt rund 80 Prozent des Nettoeinkommens als mögliche Orientierung. Die Laufzeit sollte in der Regel bis zum geplanten Renteneintrittsalter, meist bis zum 67. Lebensjahr, gewählt werden. Bei langfristigen Verträgen sind zudem Optionen zur Nachversicherung wichtig. Damit lässt sich die vereinbarte Rente später an ein höheres Einkommen oder veränderte Lebensumstände anpassen.
Methodik
Franke und Bornberg legt bei der Berechnung eine 30-jährige kaufmännische Angestellte zugrunde. Sie möchte sowohl bei der Erwerbsunfähigkeits- als auch bei der Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente von 1500 Euro sichern. Die Verträge laufen jeweils bis zum 67. Lebensjahr.
Die Qualität der Tarife fließt mit 70 Prozent in die Gesamtnote ein. Dafür berücksichtigt Franke und Bornberg zahlreiche Kriterien des Produktratings. Die Prämien machen die übrigen 30 Prozent aus – Netto- und Bruttoprämie werden dabei mit jeweils 15 Prozent gewichtet.
Zu den ausgezeichneten Angeboten gehört der Tarif „Plan D Rundumschutz“ der Dortmunder Lebensversicherung. Der Tarif schließt unter anderem Fähigkeiten wie Knien sowie Heben und Tragen ein. Der Schutz lässt sich um einen Psyche-Baustein und eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit erweitern. So lassen sich Risiken einbeziehen, die über den klassischen Verlust körperlicher Grundfähigkeiten hinausgehen.
Tarifkombinationenfür Grundfähigkeitsversicherungen bieten derzeit 26 Gesellschaften an. Quelle: Franke und Bornberg
Ebenfalls mit der Höchstnote exzellent wurde die „GrundfähigkeitenVersicherung Silber“ der Baloise Lebensversicherung ausgezeichnet. Sie deckt unter anderem Knien und Bücken, Heben und Tragen, Ziehen und Schieben sowie Fingerfertigkeit beziehungsweise den Pinzettengriff ab. Autofahren und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind standardmäßig eingeschlossen. Der Tarif bietet zudem Möglichkeiten zur Nachversicherung, sodass sich die vereinbarte Rente unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen lässt.
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Risiken nicht mehrfach absichern
Ist eine BU zu bezahlbaren Konditionen erhältlich, bietet sie grundsätzlich einen umfangreichen Schutz für berufstätige Menschen. Andernfalls können Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen einen Teil der Lücke schließen. Wer mehrere Policen kombiniert, sollte allerdings Überschneidungen vermeiden. „Wenn ich eine BU nicht bekomme, sollte ich darauf achten, dass dieselben Risiken möglichst nicht vielfach abgesichert werden. Das kann sonst richtig teuer werden“, warnt Grieble. Verbraucher sollten deshalb prüfen, wie die verschiedenen Policen zusammenspielen und wo sich ihre Leistungen überschneiden.

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