Nein, mitnichten. Aktuell ist es so, dass Pflegebedürftige, die die Kosten, die ihnen im Rahmen ihrer Hilfebedürftigkeit entstehen und nicht von der Pflegeversicherung gedeckt sind, beim Sozialamt eine finanzielle „Hilfe zur Pflege“ beantragen können, teilt eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit: „Das Sozialamt prüft dann, ob und in welchem Umfang eigenes Vermögen eingesetzt werden muss.“

vor 2 Stunden
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