Nach Vorwürfen Russlands: Berliner Justiz ermittelt nicht gegen „FAZ“-Korrespondenten Michael Martens

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Im Fall des „FAZ“-Korrespondenten Michael Martens ermittelt die Berliner Justiz derzeit nicht. Die russische Botschaft hatte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche um eine rechtliche Prüfung gebeten. Auf Anfrage des Tagesspiegels teilte die Staatsanwaltschaft mit: „Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte vor, von Amts wegen in Ermittlungen einzutreten.“

Auf einer Pressekonferenz Anfang August in Belgrad fragte Martens den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, was die Europäer tun könnten, um der angegriffenen Ukraine zu helfen, „mehr russische Soldaten zu töten“. Die „FAZ“ erklärte später, die Frage sei missverständlich formuliert gewesen, und äußerte ihr Bedauern.

Die russische Botschaft erklärte, Martens’ Formulierungen zur möglichen „Beihilfe zum Mord an Russen“ seien angesichts der fehlenden öffentlichen Entschuldigung offenbar „bewusst und vorsätzlich gewählt“ worden. Sie sehe „Anhaltspunkte für Straftatbestände“ nach den Paragrafen 111, 130 und 140 des deutschen Strafgesetzbuchs – darunter öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und öffentliche Billigung von Straftaten.

Russland fahndet nach Michael Martens

Russland schrieb Martens vor einigen Tagen zur Fahndung aus. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Tass steht sein Name in der Fahndungsdatenbank des russischen Innenministeriums. Grund sei ein Strafverfahren wegen öffentlicher Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit.

In der Ukraine wurden im Juli nach UN-Angaben so viele Zivilisten getötet und verletzt wie seit mehr als drei Jahren nicht mehr: 286 Menschen starben, 1388 wurden verletzt. Seit dem russischen Angriff im Februar 2022 wurden den Vereinten Nationen zufolge fast 14.000 Zivilisten getötet und mehr als 35.500 verletzt. Selenskyjs Regierung in Kyjiw spricht von mehr als 25.000 getöteten Zivilisten.

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