Mitgliederkartei der NSDAP: „Niemand hat im Nationalsozialismus unfreiwillig mitgemacht“

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Im März haben die National Archives in den USA sämtliche verbliebenen Mitgliedskarten der NSDAP im Netz veröffentlicht. Seitdem sind rund zwölf Millionen Karteikarten digital verfügbar. In Deutschland hat zuerst „Die Zeit“, dann „Der Spiegel“ den Archivinhalt übernommen und eigene Datenbanken gebaut, in denen Namen eingegeben werden können. Das Eintrittsdatum in die NSDAP kann auf diese Weise ebenso ermittelt werden wie die Mitgliedsnummer, manchmal auch Fotos und zusätzliche Quellen wie Entnazifizierungsakten oder Urteile aus Kriegsverbrecherprozessen. Seit der Veröffentlichung wurden mehrere Millionen Suchanfragen verzeichnet.

Herr Gross, hätten Sie mit einem solchen Interesse auf die digital veröffentlichte NSDAP-Mitgliederkartei gerechnet?

Eigentlich ja. Der Nationalsozialismus ist für die deutsche Gesellschaft immer noch sehr nah. Das sehen wir auch am Deutschen Historischen Museum – Themen, die sich darauf beziehen, sind gefragt.

Viele Deutsche, die jetzt die Namen ihrer Großväter eingeben, ahnten oder wussten schon, dass diese Parteimitglieder gewesen sind, kannten aber das Datum ihres Eintritts nicht. Was für einen Unterschied macht es, ob jemand 1933 oder 1938 eingetreten ist?

Zunächst einmal: Fakten sind für das Verständnis historischer Zusammenhänge zentral. Natürlich spielt es eine Rolle, ob jemand der NSDAP beigetreten ist, als diese noch eine kleine Partei war – in Österreich sogar eine verbotene – oder als sie dann eine Massenpartei geworden war. Zugleich ist es für die historische Betrachtung wichtig zu wissen, ob jemand überhaupt eingetreten ist, da dieser Beitritt normalerweise eine aktive Zustimmung mit der Partei und ihren Werten bedeutet. Das heißt im Umkehrschluss allerdings nicht, dass nicht auch Menschen ohne Parteimitgliedschaft sich an Verbrechen des Regimes schuldig gemacht hätten – das waren übrigens viele – und es heißt auch nicht, dass jede Parteimitgliedschaft denselben Grad an Involviertheit in Verbrechen mit sich brachte. Aber es bleibt ein wichtiges historisches Faktum.

Niemand hat unfreiwillig mitgemacht.

Das ist richtig. Zur Unterschrift gezwungen wurde niemand. Wobei der Begriff „freiwillig“ während der NS-Zeit etwas anderes bedeutet als in der Weimarer Republik. Man muss also trotzdem sich die Mühe machen, Biographien genau einzeln zu betrachten.

Der Unterschied zwischen „ahnen“ und „wissen“ besteht darin, dass man sich weniger leicht in die Phantasie flüchten kann, es sei doch nicht so schlimm gewesen.

Ganz genau: In Gesprächen mit deutschen Freunden und Freundinnen ist mir oft erzählt worden, dass der Vater oder Großvater in den NS „verwickelt“ war, aber man nicht so genau wisse, was er getan hat. Und damit öffnete sich dann ein weites Feld an Phantasien – vom Hauptkriegsverbrecher bis zum kleinen Mitläufer. Hier – soweit möglich – Klarheit zu schaffen, scheint mir wichtig. Ich halte es für gut, wenn man sich um Tatsachen, um reale Vorgänge und Geschehnisse kümmert und nicht Dinge in einer Wolke der Unklarheit belässt.

Raphael Gross, Präsident der Stiftung Deutsches Historisches MuseumsRaphael Gross, Präsident der Stiftung Deutsches Historisches MuseumsPicture Alliance

Mit dem Wissen um die Mitgliedschaft müsste eigentlich eine weitergehende Recherche beginnen. Im Bundesarchiv aber sind Unterlagen erst 100 Jahre nach der Geburt beziehungsweise zehn Jahre nach dem Tod einer Person einsehbar. Sind das künstliche Hürden?

Der Schutz persönlicher Daten ist ein wichtiges Anliegen – aber in dem Moment, wo die Daten jetzt schon öffentlich sind, stellt sich die Frage, wie man mit dieser Situation umgeht.

Der „Spiegel“ fragt, ob das Interesse an der NSDAP-Mitgliederkartei den Willen der Enkel und Urenkel markiere, 81 Jahre nach dem Ende der Schreckensherrschaft „endlich reinen Tisch zu machen“. Und die Kulturwissenschaftlerin Aleida Assmann spricht von einem „erheblichen Wandel der Erinnerungskultur“. Wie sehen Sie das?

Das halte ich für eine völlige Übertreibung. Wichtig ist jedenfalls: Es ist ein neues Tool vorhanden, um sich zu informieren. Dass es über eine Bezahlschranke funktioniert, finde ich allerdings insofern ungut, als diese Information wirklich frei zugänglich sein sollte.

Die Aufbereitung ist teuer. Sie meinen, sie müsste von staatlicher Seite finanziert und umgesetzt werden?

Wer es bezahlt, ist nicht unbedingt relevant: Wichtig ist, dass es möglichst vielen Menschen frei zugänglich ist – auch ohne dass man dazu ein bestimmtes Medium abonnieren muss . . .

Immer mehr Enkel arbeiten die Taten ihrer Nazigroßväter auf, in manchen Fällen nach dem Tod der eigenen Eltern. „Mein Großvater, der Täter“ heißt etwa das Buch meines Kollegen Lorenz Hemicker, auch die „Spiegel“-Journalistin Susanne Beyer nimmt in „Kornblumenblau“ diese Perspektive ein.

Es gibt sicher insgesamt eine Bewegung im Umgang mit der Familiengeschichte im Nationalsozialismus. Wir hatten kürzlich am Deutschen Historischen Museum im Rahmen des neuen, bei uns angesiedelten Dokumentationszentrums „Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzung in Europa“ eine aufschlussreiche Veranstaltung. Eingeladen haben wir den Bundespräsidenten außer Dienst Joachim Gauck und Rüdiger von Fritsch, den ehemaligen deutschen Botschafter in Warschau und Moskau. Thema waren die langfristigen Folgen der Besatzung. Interessant scheint mir, dass beide an dem Abend dabei jeweils zuerst über die NSDAP-Mitgliedschaft ihrer Väter sprachen. Und was diese für sie persönlich bedeutet. Das wäre wohl vor zwanzig Jahren kaum so denkbar gewesen. Das sehe ich als eine positive Entwicklung. Gleichzeitig: Es scheint mir wichtig, nicht nur die privaten Geschichten zu erkunden, wenn wir über die Folgen und die Langzeitwirkungen des NS im europäischen Umfeld nachdenken. Es muss auch mehr Wissen über die europäischen Länder geben, die von Deutschland zwischen 1939 und 1945 besetzt waren. Welche Wunden hat die deutsche Besatzung hinterlassen? Was haben dort Schoa, Patientenmorde, Verbrechen gegen Kriegsgefangene, Gefangene, Massenerschießungen von Geiseln, Kulturzerstörung und Raub oder Zwangsarbeit für Auswirkungen bis in die Gegenwart hinein? Denn diese Länder sind die wichtigsten Partner für Deutschland heute. Herr Gauck hat dabei zu Recht gesagt, es reiche nicht, die Verbrechen der deutschen Besatzung zu vergegenwärtigen. Dieses Erinnern müsse von einer positiven demokratischen Erzählung begleitet werden. Solche Perspektiven lassen sich jedoch nur entwickeln, wenn das Wissen über diese Vergangenheit vorhanden ist.

Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde von „Wiedergutmachung“ gesprochen, inzwischen hat sich der Begriff „Erinnerungskultur“ etabliert. Ist der besser?

Während der Begriff der „Wiedergutmachung“ mit der Zeit mehr und mehr kritisch gesehen wurde, da man Raub, Versklavung, Kulturzerstörung, Genozid nicht „gutmachen“ kann, ist das beim Begriff „Erinnerungskultur“ – außer bei extremen Rechten – weniger der Fall. Dabei ist die Intention der „Wiedergutmachung“ aus meiner Sicht vollkommen richtig: Man wendet sich der Vergangenheit zu, da man eine Verantwortung übernehmen will, und aus dieser Verantwortung folgt dann auch eine Handlung.

Sie denken an Reparationszahlungen oder Rückgaben von Raubkunst?

Zum Beispiel. Das Verantwortungsdenken fehlt für mich in dem feinsinnig wirkenden Begriff der „Erinnerungskultur“. Das erkennt man bereits daran, dass Fragen von Restitution damit praktisch nie verbunden werden. Restitution, die Rückgabe von geraubten Gegenständen, ist als Thema aus dem Bereich „Erinnerungskultur“ entkoppelt worden. Dabei sind es ja gerade diese geraubten Objekte, in Museen ausgestellte Raubgüter, die den ganz konkreten Bezug zu den Verbrechen herstellen, die man so schöngeistig „erinnern“ will.

Sie selbst haben am Fritz Bauer Institut schon vor 20 Jahren zu Tätern im Nationalsozialismus geforscht und haben bei verschiedenen deutschen Stiftungen für die Unterstützung eines Programms geworben. Was war das für ein Programm?

Eigentlich hatte ich mit dem Philosophen Werner Konitzer zwei große Themenbereiche, die wir bearbeiten wollten: Wir fragten uns, wie sich die im Nationalsozialismus eingeübten Formen geteilter Gefühle fortsetzten; und wie durch diese Gefühle auch Normen, die im NS gültig waren, weiter fortgeführt wurden. Selbst in das hinein, was heute eben gemeinhin „Erinnerungskultur“ genannt wird.

Was meinen Sie mit „geteilte Gefühle“?

Geteilt in dem Sinne, dass ein bestimmtes Verhalten oder Urteil allgemein erwartet wird. Der Nationalsozialismus wird heute zu Recht als unmoralisch empfunden, das entspricht aber nicht der Einschätzung der Mehrheit von damals. Im Gegenteil. Die deutsche Gesellschaft verstand sich mehrheitlich als besonders moralisch und anständig. Es gab ein verbreitetes Überlegenheitsgefühl, das sich aus der Überzeugung speiste, Tugenden, die als besonders „deutsch“ verstanden wurden, auf herausragende Weise zu vertreten. Abscheu zum Beispiel gegenüber Juden oder auch Sinti und Roma zu empfinden, war ein Gefühl, was gegenseitig eingefordert wurde. So konnte Heinrich Himmler etwa über den Holocaust 1943 in einer Rede vor SS-Führern davon sprechen, dass die Massenmorde verübenden Männer dabei „anständig geblieben“ wären. Offenkundig gab es einen breiten Konsens darüber, welches Verhalten, welche Gefühle und welche Gruppen wie aufgewertet oder abgewertet wurden. In gewisser Weise hat sich die Einschätzung, dass die eigene Familie „anständig“ geblieben sei, auch nach 1945 fortgesetzt.

Ist das Ihrer Ansicht nach der Grund dafür, dass die Täterforschung so wenig in Familien betrieben wurde?

Es gab, als wir am Fritz Bauer Institut unsere Projekte machten, eine sehr interessante Untersuchung, die der Soziologe Harald Welzer durchführte, darüber, wie die NS-Vergangenheit in Familien tradiert wurde. Das Ergebnis war in seiner Widersprüchlichkeit überraschend: Die meisten lehnten den Nationalsozialismus ab, die meisten waren zugleich der Überzeugung, dass der Nationalsozialismus von der Mehrheit der Deutschen unterstützt wurde. Aber gleichzeitig zeigte die Untersuchung, wie sich in der Tradierung der Generationen die Auffassung festsetzte, dass gerade der eigene Opa kein Nazi war. Diese Überzeugung konnte sich zuweilen sogar über das hinwegsetzen, was dieser Opa tatsächlich erzählt hatte. Sodass wir also das Bild einer Gesellschaft hatten, in der alle überzeugt waren, alle wären böse gewesen, nur die eigene Familie nicht. Und da schien es uns wichtig, Menschen Forschungsmöglichkeiten zu bieten, die konkret wissen wollten, was in ihren Familien im NS passiert ist. Menschen sollten eine Orientierung bekommen, wie sie die Geschichten ihrer Familien selber empirisch genau erforschen können. Denn dazu gab es eben damals schon ein großes Bedürfnis, und dieses zu befriedigen, schien uns sinnvoll.

Und warum wurde Ihnen die finanzielle Unterstützung nicht gewährt?

Es hieß damals, wir wollten Streit in die Familien tragen. Beim Treffen mit dem Leiter einer der größten Frankfurter Stiftungen war dieser richtiggehend empört über unser Projekt. Diese Form der Empörung vergisst man nicht. Die „Erinnerungskultur“ meinte da eben doch Kränze, freundliche Worte zu Gedenktagen, vorgetragene Empathie mit Überlebenden – so weit ging der Umgang mit der realen Geschichte. Aber er hatte Grenzen. Und hier vor allem die eigene Familie.

Würden Sie so weit gehen, zu sagen, dass eine Auseinandersetzung mit den Tätern so aktiv verhindert wurde – mit Erinnerungskultur also immer das Gedenken der Opfer gemeint war, die Täter aber ausgeklammert wurden?

Die Frage hört sich so an, als sei eine Auseinandersetzung mit den Tätern erwartbar gewesen, nur wäre sie verhindert worden. Aber das stimmt so nicht. Gerade wenn die Täter vielfältig in eine Gesellschaft eingebettet sind. Denken Sie etwa an die vielen aufgebrachten Briefe, die Patienten von NS-Ärzten an die Behörden schickten, als Fritz Bauer – übrigens vergeblich – versuchte, diese wegen ihrer NS-Verbrechen zu belangen. Das war noch in den Sechzigerjahren. Oder denken Sie daran, dass Richter, die im Nationalsozialismus massiv an Verbrechen direkt beteiligt waren, hinterher nie belangt wurden. Etwa aus der Militärgerichtsbarkeit. Filbinger musste zwar irgendwann als Ministerpräsident von Baden-Württemberg zurücktreten, aber es gab doch gegen ihn kein Strafverfahren. Es gab allein von solchen Militärrichtern zahlreiche.

 Der Richter und Staatsanwalt war maßgeblich am Zustandekommen der Auschwitz-Prozesse in Frankfurt am Main beteiligt.Fritz Bauer: Der Richter und Staatsanwalt war maßgeblich am Zustandekommen der Auschwitz-Prozesse in Frankfurt am Main beteiligt.dpa

Das heißt, dass es zwar die Vorstellung einer vorhandenen Schuld gab, daraus aber nichts resultierte?

Die Frage nach der konkreten normativen Situation, in der man sich nach diesen Verbrechen tatsächlich befand, wurde kaum ernsthaft gestellt. Welche Verpflichtungen ergaben sich aus den vielfältigen Verbrechen? Für wen? Wie? Und dazu gehört, dass man sich klarmacht, welche Verbrechen wie begangen wurden und wer wie beteiligt war. Noch ein Wort zur Erinnerungskultur . . .

Man kann der Opfer gedenken, aber in Bezug auf die Täter – sollen wir da von Gedenken sprechen? Von Erinnerungskultur? Schon wenn wir darüber nachdenken, welche Sprache wir hier wählen, sieht man, dass eine ganz andere Art von Auseinandersetzung, von Erinnerung nötig ist.

Zurück zu Ihrem Projekt in Frankfurt am Main.

Wir unterstützen damals einen jüdischen Filmemacher, Luke Holland, der Interviews mit NS-Verbrechern machen wollte. Wo immer er sich auch hingewendet hat, um Unterstützung zu erhalten – Absagen. Deutsche Stiftungen wollten dafür auf keinen Fall Geld ausgeben. Mich hat umgekehrt irritiert, wie oft und wie früh ich auf Tagungen über das „Ende der Zeitzeugenschaft“ eingeladen wurde. Gemeint waren damit fast ausschließlich Opfer von NS-Verbrechen. Nicht etwa Mitläufer oder gar Täter. Und in dem sehr stark aufgeladenen Umgang mit den Opfern ging es, so denke ich, nicht in erster Linie darum, dass diese erzählen, was passiert ist. Dafür gab und gibt es ja sehr viele und ausgezeichnete Quellen.

Sie können die Berichte von Zeitzeugen der Schoa auf Video anschauen. Sie können schriftliche Berichte und Tagebücher studieren. Das Tagebuch der Anne Frank hat ja seine Wirkung entfaltet, obwohl sie nie als „Zeitzeugin“ vor einer Schulklasse stehen konnte. Worum es also ging, war etwas anderes – man wollte eigentlich Überlebende des Holocausts treffen, um ihnen zu sagen oder allein durch diese Begegnung zum Ausdruck zu bringen, dass man sich für die Taten schämt, sie ablehnt. Dieses Bedürfnis finde ich auch völlig verständlich. Und es ist auch klar, dass man sich mit einem Video oder einem Buch oder einem Hologramm nicht in dieser Weise in ein Verhältnis setzen kann wie eben mit einem Menschen, der selbst gelitten hat. Über dieses nicht zuletzt einseitige Bedürfnis legte sich eine intellektuelle Diskussion über „Zeugenschaft“. Diese Diskussion schien mir oft etwas merkwürdig oder künstlich. Sie verdeckte, worum es wirklich ging. Und merkwürdig erschien mir auch das eigentümlich zu frühe Verabschieden von noch lebenden Opfern. Während ich täglich mit Opfern lebte, schien man in Deutschland so zu reden, wie wenn sie alle tot wären und man nun darüber Tagungen organisieren müsste, wie man damit umgeht.

Der Schriftsteller Max Czollek kritisiert, dass erst dann an Taten und Täter erinnert wird, wenn man keine Konsequenzen mehr zu befürchten hat, etwa im familiären Umfeld. Die meisten Täter sind tot. Hat er einen Punkt?

Natürlich. Und gleichzeitig ist es trotzdem wichtig, sich zu erinnern, auch wenn es keine Konsequenzen im strafrechtlichen Sinne mehr gibt. Der Widerstand gegen das genaue Erinnern an die Taten der Großeltern zeigt ja, dass es weit über das strafrechtliche hinausgeht. Trotzdem: das eigentümlich konsequenzlose an der „Erinnerungskultur“ kritisiere ich auch: das Thema der Restitution von Raubkunst aus öffentlichen Museen und privaten Sammlung wurde bis heute nicht gesetzlich geregelt. Warum? Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Verfassungsrichter und langjährige Vorsitzende der Beratenden Kommission zum Umgang mit Raubkunst, hat es, wie ich finde, nach einigen Jahren in der Kommission auf den Punkt gebracht: weil man es eben nicht für wichtig genug hält. Dinge, die einer Gesellschaft wichtig sind, regelt sie gemeinhin per Gesetz – nicht durch ein unverbindliches „Soft Law“.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund der jetzt zu ermittelnden Mitgliedschaften Rechtsextreme nun in sozialen Netzwerken mit ihren Naziopas angeben. Der Leiter der Gedenkstätte in Buchenwald, Jens-Christian Wagner, hat auch schon Fälle von „Enttäuschung“ beobachtet, wenn eine Täterschaft nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte. Wie geht man damit um?

Das ist jedenfalls eine enorme Herausforderung für die Vermittlung von Wissen, gerade an Gedenkstätten, aber auch an historischen Museen. Sie brauchen dafür möglichst mehr Unterstützung, mit ihrer Expertise dagegen anzukämpfen.

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