Mini-Demo auf Balkon: Bundestagspolizei wird gleich zwei Mal in AfD-Büro vorstellig

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Gleich zweimal stand die Bundestagspolizei am Montag offenbar im Büro des AfD-Abgeordneten Stefan Keuter. So erzählt er es im Gespräch, Videoaufnahmen stützen die Darstellung. „Wir schwenken die Flagge, die auch auf dem Hohen Hause, drüben auf dem Reichstagsgebäude, drauf ist“, verteidigt sich Keuter da.

Wichtig ist allerdings der Kontext: Die Videos zeigen, wie die beiden Fraktionsvize Keuter und Beatrix von Storch vom Balkon des Abgeordnetenhauses die deutsche Flagge schwenken und Demonstranten auf der Dorotheenstraße einige Stockwerke darunter zuwinken. Die hatten am Montag rund um das Brandenburger Tor gegen die Bundesregierung demonstriert. In die „Merz muss weg“-Rufe stimmten auch von Storch und Keuter ein.

Beim zweiten Besuch habe die Bundestagspolizei Personalien aufnehmen wollen, berichtet Keuter. Er habe sich jedoch geweigert und darauf verwiesen, dass von Storch und er selbst bekannt seien, dabei habe man es belassen.

Die Bundestagsverwaltung erklärte auf Anfrage, sie äußere sich nicht zu laufenden Ermittlungen der Bundestagspolizei. Zum konkreten Fall gebe man darüber hinaus keine Auskunft, um personenbezogene Daten von Abgeordneten zu schützen.

Allgemein verwies die Verwaltung jedoch auf Paragraph 4, Absatz 2 der Hausordnung. Demnach ist es nicht gestattet, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten oder Informationsmaterial zu zeigen oder zu verteilen. Das Anbringen etwa von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern ist demnach nicht zulässig. Zuwiderhandlung könne mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

Von Fahnen und Flaggen steht in der Hausordnung nichts. Allerdings heißt es hier auch: „In den Gebäuden des Deutschen Bundestages sind Ruhe und Ordnung zu wahren, die Würde des Hauses zu achten und auf die Arbeit im Haus Rücksicht zu nehmen.“

Inwieweit eine Spontandemo auf einem Abgeordnetenbalkon dem widerspricht, müsste nun vermutlich das Präsidium klären. „Ich gehe davon aus, dass das im Sande verlaufen wird“, sagte Keuter.

In der Vergangenheit hatte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) mehrfach politische Äußerungen im Bundestag geahndet. So hatte sie etwa einer Linken-Abgeordneten verboten, ein T-Shirt mit der Aufschrift „Palestine“ im Plenarsaal zu tragen. Ein anderer Abgeordneter wurde wegen einer Baskenmütze des Saales verwiesen.

Im vergangenen Jahr hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit einer Äußerung zur Regenbogenflagge auf dem Bundestag Kritik ausgelöst. Der sei „ja nun kein Zirkuszelt“.

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