Meta: Verbraucherschützer wollen KI-Training mit Nutzerdaten im Eilverfahren stoppen

vor 11 Stunden 1

Der Streit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Facebook-Mutterfirma Meta um das Verwenden von Nutzerdaten für ein Training der KI-Software Meta AI geht vor Gericht. Sie habe beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Meta beantragt, teilte die Verbraucherzentrale am Dienstag mit .

Die geplante Nutzung personenbezogener Daten aus Instagram und Facebook für das KI-Training solle im Eilverfahren gestoppt werden, hieß es dazu. Vor einer Woche hatten die Verbraucherschützer Meta bereits abgemahnt.

Die Verbraucherzentrale hebt hervor, dass Meta Mitte April angekündigt habe, bereits ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram veröffentlichte Beiträge europäischer User für KI-Trainingszwecke nutzen zu wollen. Meta berufe sich dabei auf ein »berechtigtes Interesse« und verwende die Daten, sofern die Kunden nicht aktiv widersprächen. Die Verbraucherzentrale jedoch hält dieses Vorgehen für nicht rechtens und sieht einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.

»Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist«, erklärt VZ-Datenschutzexpertin Christine Steffen in einer Pressemitteilung. »Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich.«

Das sagt Meta

Meta weist die Vorwürfe der Verbraucherschützer zurück. »Unser Ansatz entspricht den klaren Richtlinien, die im Dezember vom Europäischen Datenschutzausschuss vorgegeben wurden, und folgt umfangreichen und fortlaufenden Gesprächen mit der irischen Datenschutzkommission, unserem federführenden Datenschutzregulator in Europa«, erklärte ein Sprecher. Man habe den Menschen in der EU eine Möglichkeit gegeben, gegen die Nutzung ihrer Informationen für diese Zwecke Einspruch zu erheben, und sie über dieses Recht per E-Mail und mit In-App-Benachrichtigungen informiert.

Der Sprecher sprach von einem weiteren Beispiel für den zersplitterten und unvorhersehbaren rechtlichen und regulatorischen Rahmen Europas. Dieser hemme Innovationen, untergrabe die Sicherheit der Unternehmen und widerspreche den jüngsten Bestrebungen der Europäischen Kommission und der neuen deutschen Bundesregierung, neue Technologien für das Wirtschaftswachstum zu nutzen.

In einer anderen Stellungnahme hatte Meta seine Pläne vergangene Woche so verteidigt: »Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben.«

Das sagen die Verbraucherschützer

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wiederum betont, es sei nicht ihr Ziel, die Entwicklung künstlicher Intelligenz zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass sie auf einer rechtsstaatlichen und fairen Grundlage erfolge. »Meta scheint seine kommerziellen Interessen über die Rechte der Betroffenen zu stellen.« Verbraucher sollten die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten.

Welche Daten genau Meta für sein KI-Training verwenden möchte und wie und bis wann man dieser Nutzung widersprechen kann, erklärt dieser Ratgeber-Artikel hier .

Gesamten Artikel lesen