Meta stellt sich gegen die KI-Pläne der EU

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Kurz vor Inkrafttreten eines weiteren Teils der EU-KI-Verordnung („AI Act“) hat Meta, der US-Konzern hinter Facebook und Instagram, entschieden, den freiwilligen Verhaltenskodex der Europäischen Kommission für KI-Anbieter nicht zu unterzeichnen. Der Konzern kritisiert den Kodex als rechtlich unsicher, überregulierend und innovationsfeindlich.

In einem LinkedIn Post schreibt Joel Kaplan, Chief Global Affairs Officer bei Meta: "Europa ist bei der KI auf dem Holzweg. Wir haben den Verhaltenskodex der Europäischen Kommission für allgemeine KI-Modelle (GPAI) sorgfältig geprüft, und Meta wird ihn nicht unterzeichnen." Laut Kaplan behindert der Kodex europäische KI-Innovationen. Er könne die Entwicklung und fortschrittlicher KI-Modelle bremsen und die Möglichkeiten von Start-ups einschränken.

Dass Meta so offen auf Konfrontationskurs geht, ist ein bemerkenswerter Schritt. Das Unternehmen möchte in der EU nämlich verstärkt auf eigene KI-Dienste wie das Sprachmodelle Llama 3 setzen. Sie sollen künftig sowohl über eigene Plattformen als auch in Kooperation mit Cloud- und Hardwareanbietern zum Einsatz kommen. So kündigte Meta an, seine eigene KI in Qualcomm-Smartphones und Ray-Ban-Brillen zu integrieren.

Screenshot des Posts von Joel Kaplan bei LinkedIn.

(Bild: LinkedIn)

Der von der EU-Kommission Anfang Juli vorgestellte Kodex 4895378 ist nicht bindend. Die Union fordert darin unter anderem eine transparente Dokumentation angebotener KI-Modelle, Ausschluss urheberrechtlich geschützter Materialien beim Training sowie das Berücksichtigen von Löschwünschen von Rechteinhabern.

Der AI Act stuft KI-Systeme nach ihrem Risikograd ein. Ein "minimales Risiko" haben demnach Anwendungen wie Übersetzungssoftware oder einfache Chatbots, ein "begrenztes Risiko" haben Systeme wie generative KI; sie unterliegen Transparenzpflichten, etwa zur Kennzeichnung von Inhalten. Anwendungen in Personalwesen, Bildung und Produktsicherheit haben laut AI Act ein "hohes Risiko" und unterliegen strengeren Auflagen. Anwendungen mit "unannehmbarem Risiko", darunter soziale Bewertungssysteme oder manipulative Verhaltenssteuerung, sind verboten.

Der europäische AI Act soll generell den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa regeln. Er hat das Ziel, den Einsatz von KI sicher, transparent und ethisch zu gestalten, wobei Grundrechte von Personen geschützt aber gleichzeitig Innovationen unterstützt werden sollen. Der Act trat im August 2024 in Kraft, allerdings werden einzelne Teile daraus erst nach und nach wirksam.

Ab dem 2. August 2025 gilt die in Artikel 50 des AI Acts verankerte Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Dieses wichtige Kapitel des Acts bezieht sich auf die sogenannte "General Purpose AI" (GPAI), also Systeme wie Sprach-KIs, Bildgeneratoren und Musikkomponiermaschinen. Fast alle Anbieter haben ihren Firmensitz in den USA, beispielsweise der Anbieter von GPT, OpenAI, sowie Anthropic (Claude), Google (Gemini) und Meta (Llama).

Diese Firmen trifft die Verordnung mit voller Wucht. Sie hatten daher einen Aufschub beim AI Act gefordert. Doch die EU entschied sich gegen ein späteres Inkrafttreten und hielt am beschlossenen Zeitplan fest. Während OpenAI, Mistral und weitere Anbieter, darunter Microsoft, den Kodex zumindest offiziell als sinnvoll und pragmatisch begrüßen, lehnt Meta ihn nun also ab und geht gegenüber der EU-Kommission auf Konfrontationskurs. Auch wenn der Kodex bisher auf Freiwilligkeit beruht ist unklar, was das künftig für Metas Zugang zum europäischen Markt bedeuten wird.

(dwi)

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