Die Organisation HateAid hat Strafanzeige gegen eine Reihe von Managerinnen und Managern gestellt, die für den Vertrieb der neuesten Smart-Glasses-Modelle des Digitalkonzerns Meta in Deutschland verantwortlich sind. Laut Auffassung der Privatsphäre-Aktivisten lädt das Design der Meta AI Glasses geradezu zum Missbrauch ein. Da nach deutschem Recht sogar der Vertrieb von getarnten Spionagekameras verboten ist, fordert HateAid ein Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden, um unzulässige Aufnahmen zu verhindern.
Um Metas Brillen tobt schon jetzt ein juristischer Streit. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hält die Warn-LEDs der Geräte für nicht ausreichend, um Menschen vor einer laufenden Aufnahme zu warnen. Er will einen entsprechenden Prüfbericht veröffentlichen.
Die Bundesnetzagentur hat bisher offenbar eine andere Rechtsauffassung. Die Behörde kann zwar die Einfuhr von Spionage-Gadgets verhindern, etwa im Fall von Teddybären mit eingebauten Kameras. Auf Anfrage des SPIEGEL teilt die Bundesnetzagentur jedoch mit, dass man den Markt für Smart Glasses ständig überwache, aber aktuell kein Produkt verboten habe.
Steht Lebenshilfe oder Belästigung im Vordergrund?
Die Kernfrage des Streits ist die, welche Nutzung im Vordergrund steht. Meta selbst wirbt zum Beispiel damit, dass seine Brillen ihren Trägern Restaurants in der Nähe empfehlen oder Fragen zur Umgebung beantworten können. Davon können zum Beispiel auch Menschen mit Sehbehinderung profitieren: Ihnen kann die Brille zum Beispiel vorlesen, was auf Schildern oder Speisekarten steht.
In den sozialen Medien aber erregt ein anderer Einsatzzweck der Brillen Aufsehen: Die Debatte dort dreht sich vor allem um Männer, die heimlich filmen, wie sie Frauen an Flughäfen, in Supermärkten, in Fitnessstudios oder sogar am Strand ansprechen. Solche Aufnahmen, die die Männer später online stellen, haben die Brillen in Verruf gebracht, zumal sich in den Kommentarspalten der Videos oft auch noch beleidigende oder sexistische Kommentare häufen.
Meta hat bereits auf solche Vorwürfe reagiert: Belästigungs-Videos sollen auf den Plattformen des Konzerns gelöscht werden. Zudem soll ein Softwareupdate verhindern, dass die Warn-LED verdeckt oder manipuliert wird.
HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon befürchtet jedoch, dass durch die zunehmende Verbreitung der neuen Geräteart ein Überwachungsdruck aufgebaut wird. »Egal ob in der U-Bahn, am Arbeitsplatz oder in der Sauna: Vor Smart Glasses sind Menschen nirgends sicher. Man muss jederzeit damit rechnen, gefilmt und dann im Internet bloßgestellt zu werden«, erklärt sie ihr juristisches Vorgehen.
Schwer von normalen Brillen unterscheidbar
In der Strafanzeige, die dem SPIEGEL vorliegt, wird insbesondere darauf verwiesen, dass das Design des neuesten Modells kaum von normalen Brillen der Marke Ray-Ban zu unterscheiden ist.
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Mit den Anzeigen gegen Manager und Vorstände persönlich baut HateAid eine juristische Drohkulisse auf: Laut dem Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (TDDDG) drohen für den Vertrieb illegaler Spionage-Gadgets Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Die Anzeigen richten sich nicht nur gegen mehrere Verantwortliche bei Meta, sondern auch gegen die Führungsspitze des Ray-Ban-Mutterkonzerns und mehrere deutschen Handelsketten, die die Brillen im Angebot haben. Ob ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird, muss nun die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main entscheiden.
Kurzfristige Anfragen des SPIEGEL an die betroffenen Firmen wurden bisher noch nicht beantwortet.
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