Lina E. muss in Beugehaft: Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Beschwerde der Linksextremistin gegen eine Anordnung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, das die Haft zur Erzwingung einer Zeugenaussage verhängt hatte. In der Entscheidung heißt es, Lina E. könne sich nicht auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen, da sie zu den Taten, zu denen sie aussagen soll, bereits rechtskräftig verurteilt worden sei.
Ende Juni hatte das OLG eine sechsmonatige Beugehaft angeordnet, nachdem Lina E. in einem Prozess ihre Aussage verweigert hatte. Beugehaft ist ein gerichtliches Druckmittel, das eine Person dazu zwingen soll, eine Zeugenaussage zu tätigen. Gegen Lina E. wurde zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro verhängt. Sie sollte sich zu den Taten äußern, für die sie 2023 verurteilt worden war.
Das OLG Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Sie wurde zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
In dem aktuellen Prozess müssen sich sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der sogenannten Antifa-Ost-Gruppe vor dem OLG verantworten. Unter den Angeklagten ist Johann G., der neben Lina E. als mutmaßlicher Kopf der Gruppierung gilt. Lina E. ist nicht die erste Zeugin, die die Aussage in dem Prozess verweigert. Gegen einen 40-Jährigen wurde ebenfalls Beugehaft verhängt.

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