LG München I: Google für falsche Aussagen in KI-Übersichten verurteilt

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Das Landgericht München I hat Google im Eilverfahren untersagt, in der Suchfunktion „Übersicht mit KI“ unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage zu verbreiten. Die KI hatte Informationen zu dubiosen Machenschaften anderer Firmen fälschlicherweise dem Unternehmen der Kläger zugeordnet. In dem Urteil vom 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869/26) stufte die Kammer Google nicht als mittelbaren Anzeiger von Falschbehauptungen, sondern als unmittelbaren Störer ein, dessen KI Falschmeldungen als eigenständige Inhalte produziere.

Denn während herkömmliche Treffer lediglich indexierte Inhalte Dritter mit Titel, Snippet und Link darstellen, erzeugt die KI-Funktion einen zusammenhängenden Fließtext, der mehrere Quellen auswertet und zu einer eigenständigen Antwort zusammenfasst. Aus Sicht durchschnittlicher Nutzer wirke das wie eine direkte Information von Google – nicht wie ein bloßes Durchreichen fremder Inhalte.

Die bisherige, eher eingeschränkte Haftung von Suchmaschinen für Drittinhalte sei daher auf dieses generative Format nicht übertragbar, urteilte die Kammer. Stattdessen gelten die üblichen äußerungsrechtlichen Maßstäbe: Unwahre Tatsachenbehauptungen können untersagt werden, ohne dass sich Google hinter dem automatisierten KI-Prozess verstecken kann. Der Hinweis „mit KI erstellt“ ändere nichts an der Zurechnung zu Google.

Laut dem Branchendienst JUVE muss Google rund 80 Prozent der Prozesskosten tragen. Die Kanzlei Lausen Rechtsanwälte hatte das Verfahren für die betroffenen Verlage geführt.

Das Münchner Urteil knüpft an eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom September 2025 an (Az. 2-06 O 271/25). Dort hatte die Kammer zwar grundsätzlich festgestellt, dass eine Haftung für KI-Übersichten nicht per se ausgeschlossen ist – wies den konkreten Unterlassungsantrag aber ab. Das LG München I geht nun einen Schritt weiter, indem es konkrete Falschaussagen ausdrücklich untersagt.

Für den Betrieb von AI Overviews im deutschsprachigen Markt hat das Urteil unmittelbare Konsequenzen. Google muss die beanstandeten Inhalte entfernen und sicherstellen, dass die KI-Funktion zu den betroffenen Verlagen keine vergleichbaren Falschbehauptungen mehr generiert – andernfalls drohen Ordnungsmittel. Strategisch erhöht die Entscheidung den Anreiz, die Funktion in Deutschland mit konservativeren Parametern zu betreiben: weniger aggressive Ausspielung und Einschränkungen für sensible Themen wie Personen, Unternehmen oder Gesundheit.

Für Publisher und Unternehmen senkt das Urteil die Hürde, gegen rufschädigende KI-Inhalte mit einstweiligen Verfügungen vorzugehen. Sie können sich künftig auf die Zurechnung zu Google als unmittelbarem Störer berufen. In Kombination mit bereits angekündigten Beschwerden nach dem Digital Services Act (DSA) wächst der regulatorische Druck auf Google. In Großbritannien hat die Wettbewerbsbehörde CMA bereits spezielle Auflagen für KI-Suchfunktionen erlassen, darunter Opt-out-Mechanismen für Publisher – ein Vorgehen, das mittelfristig auch als Blaupause für den EU-Markt dienen könnte.

(rie)

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