Zu der Frage, warum der Fall trotzdem nicht vorankommt, äußert sich das Ministerium nicht. Sein Sprecher verweist auf die richterliche Unabhängigkeit: „Die Entscheidung, ob und wann ein Verfahren eröffnet wird, liegt allein beim zuständigen Gericht.“ Anspruch der Justiz sei es zwar, auch komplizierte und aufwendige Verfahren „zügig und in angemessener Zeit“ abzuschließen.

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