Künstliche Intelligenz bei Gericht: Wie die Justiz digital aufrüstet

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Die Digitalisierung der Justiz nimmt Fahrt auf. Doch beim Thema Künstliche Intelligenz klaffen Erwartungshaltung und statistische Gewissheit auseinander. In Justizkreisen wird vermehrt moniert, dass algorithmische Textgeneratoren die Gerichte mit automatisierten Schriftsätzen fluten. Der Bundesregierung fehlen dafür aber Belege. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion erklärt sie, ihr lägen keine konkreten Erkenntnisse über eine aktuelle Zunahme von KI-generierten Anträgen vor. Systematische Erhebungen oder belastbare Zahlen dazu existierten nicht.

Es sei bekannt, dass KI-Systeme im juristischen Alltag auch zur Formulierung von Schriftsätzen herangezogen würden, schreibt das federführende Bundesjustizministerium. Dabei handele es sich aber nicht um eine völlig neue Entwicklung.

Parallel treibt der Staat den Einsatz von KI auf der anderen Seite des Richtertisches voran. In der deutschen Justizlandschaft existieren zahlreiche Vorhaben, bei denen Algorithmen erprobt oder punktuell schon in den Echtbetrieb überführt wurden. Ziel ist es laut der Auskunft, die Justiz bei der Bewältigung ihrer Verfahrensberge zu entlasten und Prozesse zu optimieren. Der Fokus liege auf der Automatisierung gleichförmiger, standardisierter Arbeitsschritte. Dazu gehörten vor allem die automatisierte Anonymisierung von Urteilen, die Strukturierung von Verfahrensunterlagen sowie die Auswertung und Extraktion relevanter Daten.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigen diverse Länderprojekte. Unter den Namen „Aleks“ in Niedersachsen und Bayern sowie „Jano“ in Hessen und Baden-Württemberg laufen einschlägige KI-Anwendungen zur Anonymisierung. Letztere ist im Dezember in der Zivilgerichtsbarkeit in den Regelbetrieb gegangen.

Die bisherigen Erfahrungen sollen positiv sein, da die Algorithmen bei Routineaufgaben bereits höhere Trefferquoten erzielten als die manuelle Bearbeitung. Ein weiteres Exempel ist das niedersächsische Vorhaben „Maki“. Es ist darauf ausgerichtet, den Umgang mit Massenverfahren zu erleichtern und die juristische Analyse von Akten und Schriftsätzen zu unterstützen.

Dass die Sorgen vor ungeprüften KI-Inhalten im Rechtsverkehr nicht unbegründet sind, zeigt ein aktueller Fall. Erfundene Aktenzeichen und frei halluzinierte Urteile in Rechtsmittelschriftsätzen sorgten für Ärger. Berliner Richter sahen sich daher gezwungen, die Anwaltschaft zu rügen.

Der Bundesregierung sind die mit KI-gestützten Entscheidungen verbundenen Risiken bewusst. Sie warnt vor Verzerrungen durch fehlerhafte oder unvollständige Daten, algorithmischen Blendwerken und der menschlichen Neigung, automatisierten Vorschlägen blind zu vertrauen. Auch mangelnde Nachvollziehbarkeit und Manipulationsanfälligkeit seien ein Thema. Um diesen Gefahren zu begegnen, griffen regulatorische Leitplanken.

Der Einsatz von KI in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren richte sich maßgeblich nach der KI-Verordnung der EU, heißt es aus dem Justizressort. Diese stufe solche Systeme zur Entscheidungsunterstützung konsequent als Hochrisiko-KI ein. Damit einher gingen gesetzliche Pflichten rund um Risikomanagement, Datenqualität, lückenlose Dokumentation, Cybersicherheit und menschliche Aufsicht.

Flankierend haben Bund und Länder voriges Jahr eine gemeinsame KI-Strategie für die Justiz verabschiedet, um eine rechtssichere und einheitliche Anwendung zu gewährleisten. Derzeit werden in diesem Rahmen Standards für Risikomanagementsysteme sowie verbindliche Leitlinien zu Daten-Governance und -qualität ausgearbeitet.

Über den technologischen Entwicklungen steht ein Dogma des deutschen Grundgesetzes: Der verfassungsrechtliche Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit setzt der Automatisierung Grenzen. Die judikative Gewalt sei ausschließlich den gewählten Richtern vorbehalten, betont das Ministerium. Die endgültige Entscheidung in einem Rechtsstreit müsse so immer von einem Menschen getroffen und persönlich verantwortet werden. KI dürfe nur unterstützend agieren. Die menschliche Aufsicht diene als Kontrollmechanismus, um Fehlentwicklungen der Maschine rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren.

Damit das Justizpersonal überhaupt in der Lage ist, diese Funktion auszuüben, setzt die Exekutive auf gezielte Qualifikation. Kompetenzen zu den technischen, rechtlichen und ethischen Fragestellungen rund um die Technik sollen durch neue Aus- und Fortbildungsangebote gestärkt werden. Teil der nationalen KI-Strategie ist das Erstellen eines Kompetenzrahmens, um ein gemeinsames Verständnis zu etablieren und maßgeschneiderte Schulungsmaßnahmen abzuleiten.

Finanziert und vorangetrieben wird der Wandel durch eine Kooperation zwischen Bund und Ländern. Die im Sommer 2025 beschlossene Strategie bildet das Fundament, das nach aktuellem Planungsstand bis Ende 2026 weitgehend umgesetzt sein soll. Der Bund beteiligt sich im Zuge seiner Digitalisierungsinitiative finanziell und fachlich an den KI-Vorhaben der Länder. Diese Anschubfinanzierung läuft ebenfalls bis Dezember.

Danach soll sich nahtlos der neue Pakt für den Rechtsstaat anschließen. Dessen sogenannte Digitalsäule sieht die weitere Förderung mit einer Laufzeit von drei Jahren vor. Ob und inwieweit zusätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Bereich des europäischen Datenschutzrechts oder bei haftungsrechtlichen Fragestellungen zu automatisierten Verarbeitungen besteht, prüft die Exekutive noch. (hze)

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