Krankenkassen: Ende der Gratisversicherung für Ehepartner - aber Koalition plant Ausnahmen

vor 11 Stunden 1
 Vorschläge nicht eins zu eins übernehmen
 Vorschläge nicht eins zu eins übernehmen

Ministerin Warken (rechts), Kommissionsmitglieder: Vorschläge nicht eins zu eins übernehmen

Foto: Britta Pedersen / dpa

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Nach Protesten von Gewerkschaften und Versicherten gegen ein Ende der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern ohne Einkommen in der gesetzlichen Krankenkasse plant die Koalition Ausnahmen von der Komplettstreichung. Nach SPIEGEL-Informationen diskutieren Fachpolitiker von Union und SPD derzeit darüber, die Gratiskrankenversicherung für pflegende Angehörige beizubehalten. Auch für Eltern soll es Ausnahmen geben.

»Die Frage nach der beitragsfreien Mitversicherung beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger«, sagt Dirk Wiese, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. In den Wahlkreisen sei das ein großes Thema. Es gebe Konstellationen, die eine Erwerbsarbeit nur schwer oder gar nicht möglich machten, etwa wenn Kitaplätze fehlten oder Angehörige gepflegt werden müssten, so Wiese weiter. »Das darf man nicht vom Tisch wischen, und das nehmen wir sehr ernst.«

Kommission rechnet mit Milliardeneinnahmen

Die Expertenkommission für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung hatte vorgeschlagen , die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern mit geringem oder gar keinem Einkommen nur noch für Eltern von Kindern unter sechs Jahren zu ermöglichen. Alle anderen müssten dann dem Vorschlag der Kommission folgend 240 Euro im Monat für ihre Krankenversicherung bezahlen. Laut Berechnungen der Kommission könnte das zu zusätzlichen Einnahmen von bis zu 3,5 Milliarden Euro führen.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat allerdings bereits angekündigt, die Vorschläge nicht eins zu eins umsetzen zu wollen. Niemand solle über Gebühr belastet werden, hatte Warken der »FAZ« gesagt.

Derzeit sind rund 16 Millionen Familienangehörige beitragsfrei mitversichert, die meisten davon Kinder. Von einer Reform könnten – abhängig von der Ausgestaltung – bis zu drei Millionen Ehepartner betroffen sein.

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