Franziska Hoppermann hat Forderungen von unterschiedlicher Seite eine Absage erteilt, Klimaanpassung und Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern. Dies ist »wohlfeil und bringt nichts«, sagte die neue CDU-Generalsekretärin der »Rheinischen Post« . Bundesumweltminister Carsten Schneider von der SPD hatte einen solchen Schritt zuvor hingegen als »zwingend notwendig« bezeichnet.
Hoppermann sagte nun, Klimaanpassung und Hitzeschutz seien eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. »Das gelingt nur, wenn Bund, Länder und Kommunen auf Augenhöhe zusammenarbeiten«, fügte die CDU-Politikerin hinzu. »Aber eine Grundgesetzänderung, die dem Bund immer neue Kompetenzen gibt und zu neuen Zuständigkeitsstreitereien führt, ist der falsche Weg.«
Schneider hatte angekündigt, in den kommenden Monaten einen Vorschlag für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD dafür einen Prüfauftrag vereinbart. Schneider begründet den Vorstoß gerade damit, dass dies eine Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen erleichtern würde.
Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Hitzeschutz fordern auch kommunale Spitzenverbände, Grüne und Linkspartei. Die Kommunen verbinden dies mit der Forderung nach mehr finanzieller Unterstützung des Bundes für dafür erforderliche Maßnahmen.
Die Befürworter der Gemeinschaftsaufgaben verweisen auf immer häufigere Hitzewellen in Deutschland und deren Folgen. Für die Verfassungsänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Da SPD, Grüne und Linke dafür sind, hängt eine Änderung von der CDU/CSU ab.

vor 9 Stunden
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