Die Berliner Polizei setzt jetzt an ersten Stellen Video-Technik mit Künstlicher Intelligenz gegen Straßenkriminalität ein. Ein entsprechendes Pilotprojekt startet noch in diesem Monat, wie die Innenverwaltung mitteilte.
Konkret wird das neue System demnach zunächst am Kottbusser Tor und später an der Warschauer Straße eingesetzt; beide Bereiche gelten als Schwerpunkte der Kriminalität. Verläuft die Pilotphase erfolgreich, soll der KI-Einsatz schrittweise auf weitere stark kriminalitätsbelastete Bereiche ausgeweitet werden.
Keine Gesichtserkennung
Ziel ist eine sogenannte Verhaltens- und Situationserkennung. Die KI soll also anhand der Kamerabilder auffällige Verhaltensmuster von Menschen erkennen und entsprechend Alarm schlagen. Innensenatorin Iris Spranger unterstrich, dass es bei dem System nicht um Überwachung oder biometrische Identifizierung gehe. „Das Gesicht wird nicht erkennbar sein. Es geht um die Bewegungsabläufe“, erläuterte die SPD-Politikerin. „Wenn jemand zusammengeschlagen wird, sind das ja keine normalen Bewegungsabläufe. Und die KI kann das identifizieren.“
Auf dem Bildschirm sehen die Einsatzkräfte nach Angaben Sprangers nur Strichmännchen und deren Bewegungen. Einsatzkräfte entscheiden dann, ob etwas ungewöhnlich ist, die KI soll ihnen eine schnellere
Lagebewertung ermöglichen. „Die KI weist darauf hin, dass etwas ungewöhnlich sein könnte. Was dann zu tun ist, entscheidet aber ein Mensch“, so Spranger.
In der Vergangenheit waren solche Kamerasysteme bereits regelmäßig in der Kritik. Derzeit zum Beispiel im Rahmen eines Prozesses in Athen: Dort stützt sich erstmals eine Mordanklage ausschließlich auf KI-generierte Beweise – obwohl ein Beschuldigter zur Tatzeit nachweislich in Haft saß. Zusätzlich stellen sich Fragen wie: Ab wann ist etwas kein normaler Bewegungsablauf? Ist jemand, der sich verlaufen hat und dreimal über den Platz läuft, schon ungewöhnlich? Sind zwei Freundinnen, die eine Sporttasche tauschen, verdächtig? Und welche Konsequenzen drohen einem Mitarbeiter, wenn er einen KI-Hinweis als nicht verdächtig einstuft und ihm deswegen nicht nachgeht, am Ende aber doch eine Straftat passiert?
Für Echtzeitfahndung mit KI-gestützter Gesichtserkennung hat der Bundestag vor Kurzem eine Gesetzesgrundlage geschaffen.
KI-Einsatz auch beim Objektschutz
Demnächst soll das KI-System auch beim Objektschutz zum Einsatz kommen, konkret zunächst am Roten Rathaus und am Dienstsitz der Innenverwaltung in der Klosterstraße. Hier soll nach einer Ausschreibung bis Ende September feststehen, welcher Anbieter den Zuschlag erhält. Der Beginn des Testlaufs ist laut Innenverwaltung
für Dezember geplant, er soll etwa ein Jahr dauern.
Für die KI-Videotechnik an kriminalitätsbelasteten Orten sind den Angaben zufolge in den Jahren 2026 bis einschließlich 2030 schätzungsweise 2,47 Millionen Euro Investitionskosten und 2,13 Millionen Euro an Betriebskosten veranschlagt. Für den Objektschutz wird für 2026/2027 von etwa 1,76 Millionen Euro Investitionskosten und 355.000 Euro Betriebskosten ausgegangen.
Rechtliche Grundlage für den KI-Einsatz ist das im Dezember 2025 geänderte Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG). Im März war das Vorhaben im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses diskutiert
worden. Damals stand im Raum, auch das Abgeordnetenhaus mittels KI zu schützen. Das ist nach Protesten von Abgeordneten inzwischen vom Tisch.
(rie)












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