Die Knesset hat die Einführung der Todesstrafe für "Terroristen" beschlossen. Das Gesetz betrifft Palästinenser, die wegen Mordes an Israelis verurteilt wurden.
Aktualisiert am 30. März 2026, 20:25 Uhr Quelle: DIE ZEIT, AFP, dpa, bam , dar
Das israelische Parlament hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für "Terroristen" beschlossen. 62 der 120 Abgeordneten der Knesset stimmten für den umstrittenen Vorstoß der Partei Otzma Jehudit des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir. 48 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz, der Rest war abwesend oder enthielt sich. Auch der rechtskonservative Ministerpräsident Benjamin Netanjahu gab seine Stimme für den Vorstoß ab.
Kritikerinnen und Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenserinnen und Palästinenser betrifft. Deutschland hatte sich mit weiteren europäischen Ländern gegen das Gesetz ausgesprochen.
Konkret droht Palästinensern die Todesstrafe, wenn sie vor Militärgerichten in den von Israel besetzten Gebieten wegen eines terroristisch motivierten Mordes verurteilt werden. In so einem Fall müssen Richter dem neuen Gesetz zufolge nun die Todesstrafe verhängen. Das Urteil kann angefochten werden. Im Falle einer Verurteilung soll die Todesstrafe binnen 90 Tagen durch Erhängen von einem Gefängniswärter vollstreckt werden.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Vor zivilen Gerichten in Israel kann nach dem Gesetzentwurf eine Person, die wegen eines terroristisch motivierten Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt wird, entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestraft werden. Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann das neue Gesetz aber etwa nicht auf Hamas-Terroristen angewendet werden, die am Massaker am 7. Oktober 2023 im israelischen Grenzgebiet beteiligt waren.
Der Sicherheitsausschuss der Knesset hatte den Entwurf zuletzt für die zweite und dritte Lesung gebilligt. Der Vorsitzende des Ausschusses, Zvika Fogel, sprach von einem "wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Abschreckung des Staates Israel". Menschenrechtsorganisationen hatten zu einem Stopp des kontroversen Vorhabens aufgerufen.
Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglichte zwar weiter die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war aber das letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe vollstreckt wurde.
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