ISAC und 6G: Datenschützer warnen vor Massenüberwachung und fordern Regeln

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Integrated Sensing and Communication (ISAC) soll künftige Mobilfunk- und WLAN-Netze zu einer Art Radarsystem machen, das Bewegungen und Vitaldaten erfasst. In einem aktuellen Beschluss warnen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern (DSK) nun vor den erheblichen Grundrechtsrisiken dieser Technologie. Sie befürchten, dass durch die tiefe Integration in die Netzinfrastruktur eine neue, schwer kontrollierbare Form der Massenüberwachung entstehen könnte, noch bevor die Technologie in den breiten Einsatz geht.

Während die Standardisierung für 6G läuft, zeigen Netzbetreiber wie Vodafone bereits heute im 5G-Netz, wie handelsübliche Antennen in großflächige Sensoren verwandelt werden können. Das Prinzip ähnelt der Echoortung von Fledermäusen: Funkreflexionen werden genutzt, um Objekte, Entfernungen, Geschwindigkeiten und sogar menschliche Bewegungen in Echtzeit zu erfassen.

Doch genau hier setzt die Kritik der DSK an. Anders als bei klassischen Tracking-Methoden, die auf die Nutzung von Endgeräten wie Smartphones angewiesen sind, arbeitet ISAC rein physikalisch über reflektierte Funkwellen. Betroffen sind damit potenziell alle Personen im Strahlungsbereich, unabhängig davon, ob sie ein technisches Gerät bei sich tragen oder nicht.

Tobias Keber, Vorsitzender der DSK, verdeutlicht im Gespräch mit heise online die möglichen Auswirkungen der Erfassung: „Die Technologie macht keinen Unterschied, ob man ein Endgerät bei sich trägt oder nicht. Da sie auf Funkwellen basiert, kann sie Bewegungen von jedem erfassen, der sich im Bereich aufhält – ganz ohne aktive Teilnahme der betroffenen Person. Auch die Erfassung von Vitaldaten ist denkbar.“

Diese Einschätzung wird durch aktuelle Berichte der EU-Telekommunikationsnormungsbehörde ETSI gestützt. Die Experten identifizierten 19 kritische Punkte, darunter das Risiko des „unbefugten Sensing“: Kriminelle könnten 6G-Signale missbrauchen, um ohne Erlaubnis Karten von Gebäuden zu erstellen, die Position von Personen zu tracken oder durch das Abgreifen von Radarsignalen vertrauliche Informationen zu gewinnen.

Da die Sensorik als Basisdienst in die Netzinfrastruktur eingebettet werden soll, sind Konzepte wie eine informierte Zustimmung der Betroffenen kaum praktikabel. „Das Konzept einer individuellen Einwilligung stößt hier schlicht an seine Grenzen. Es ist bei einer flächendeckenden Infrastruktur-Technologie unmöglich, von jedem Einzelnen eine Zustimmung einzuholen“, so Keber auf Nachfrage.

Um das Risiko einer totalen Transparenz zu minimieren, fordert die DSK ein proaktives Handeln bereits während der Standardisierung von 6G. Keber plädiert hierbei für das Prinzip Datenschutz by Design: „Wir müssen den Datenschutz bereits in die technischen Standards und gesetzlichen Rahmenbedingungen integrieren, statt ihn als nachträgliches Korrektiv zu begreifen“.

Der jeweilige Anwendungsfall der Technik müsse genau geprüft werden, etwa wenn Sensorik zur Unfallvermeidung im Straßenverkehr oder in der industriellen Automatisierung eingesetzt wird. „Man kann die Technologie nicht pauschal verurteilen oder als generell unzulässig einstufen. Es wird Szenarien geben, zum Beispiel beim Flug- und Schiffsverkehr und im Automobilbereich, etwa für automatische Abstandshalter oder Einparkhilfen, in denen ein solcher Einsatz sinnvoll ist. Entscheidend bleibt jedoch eine strenge Prüfung des jeweiligen Einzelfalls“, so Keber.

(mack)

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