Heizungsgesetz: Wer als Hauseigentümer noch Anspruch auf die alte KfW-Förderung hat

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Als Hauseigentümer denken Sie noch über einen Heizungstausch nach. Sie haben aber noch nichts geplant. Ihnen fehlt daher noch eine Bescheinigung auf Förderfähigkeit. Dann gehören Sie zu der Gruppe, die keinen Anspruch mehr auf die alte Förderung hat.

Ab dem 21. Juli können Hauseigentümer wieder einen neuen Antrag auf KfW-Förderung für den Heizungstausch stellen. Dann allerdings gelten die neuen Förderbedingungen. In der Regel werden die Zuschüsse dann geringer ausfallen als bei der alten Gesetzeslage.

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