Damit hatte „Bild“-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure wohl kaum so schnell gerechnet: Endlich sind die Hintergründe zum „Schabowski-Zettel“ bekannt. Im Bonner Haus der Geschichte ist der Zettel prominent in einer Art Zwischengeschoss ausgestellt. Besucher können sich sogar kostenlos Kopien mitnehmen. Zunächst wollte die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nichts zum Erstverkäufer und zum Zweitverkäufer sagen. Anfragen der „Bild“ wurden abgeblockt. Zweimal entschieden Verwaltungsgerichte zugunsten der Zeitung. Nun wird die vom Haus der Geschichte eingelegte Revision nicht weiterverfolgt. Grund: Man bewertet die Erfolgsaussichten in einer weiteren Instanz als unwahrscheinlich.
„Verkäufer war der frühere DDR-Bürger Uwe K.“
Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) wurden die Namen der Verkäufer nun genannt: Verkäufer war der frühere DDR-Bürger Uwe K. Er war zunächst in Besitz von Thomas S.-G. „Über diesen gelangte er in den Besitz von K., den er dem Vernehmen nach geschäftlich kannte. K. wiederum verkaufte das Papier 2014 für 25.000 Euro an die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.“ (Anmerkung der Redaktion: Die Nachnamen haben wir abgekürzt.) Laut dem „Haus der Geschichte“ hatte man sich zunächst entschieden, aufgrund der besonderen Bedeutung dieser Frage Revision einzulegen. Eine nähere Prüfung ergab dann aber, dass man vermutlich erneut scheitern würde; wie bereits vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen.
Der „Schabowski-Zettel“, fotografiert im Haus der Geschichte.dpaIm Kern geht es darum, in welchem Umfang staatlich geförderte Museen zur Auskunft gegenüber Journalisten verpflichtet sind, wenn sie zugleich Vertraulichkeitszusagen gegenüber privaten Dritten gegeben haben. Die Stiftung sah sich in der Verantwortung, diese Frage gerichtlich klären zu lassen. Dabei wurden auch mögliche Auswirkungen auf die Arbeit von Museen insgesamt berücksichtigt. Der Verkäufer hatte den Zettel, nach Angaben des Hauses der Geschichte, unter der Bedingung überlassen, anonym zu bleiben. Eine solche Vertraulichkeitszusage sei in der musealen Praxis nicht ungewöhnlich, insbesondere bei sensiblen Objekten der Zeitgeschichte.
„Die Stiftung hat den Rechtsweg auch deshalb konsequent beschritten, weil sie die Verlässlichkeit solcher Zusagen als wesentliche Voraussetzung ihrer Arbeit ansieht“, heißt es. „Vertraulichkeitsvereinbarungen ermöglichen es öffentlichen Einrichtungen, Objekte von herausragender historischer Bedeutung zu erwerben und dauerhaft für die Allgemeinheit zu sichern. Würden solche Zusagen künftig nicht mehr Bestand haben, wäre die Stiftung gegenüber privaten Sammlungen und anderen Institutionen deutlich benachteiligt. In bestimmten Fällen wäre es dann nicht mehr möglich, vergleichbare Objekte für öffentliche Sammlungen zu gewinnen.“
Die Gerichte bewerteten das allerdings anders: Informationsansprüche der Presse hätten Vorrang. Geheimhaltungsinteressen Dritter könnten dem nicht entgegengehalten werden. Im Übrigen betreffe die Weitergabe der Namen nur die Sozialsphäre der beiden Verkäufer. Für „Bild“ ist es ein Erfolg. Chefreporter Saure kann sich freuen.

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