Haftstrafe: Cum-Ex-Akteur Hanno Berger muss im Gefängnis bleiben

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Berger gab nicht auf, berief sich auf neue Beweise, widerrief sein Geständnis zu einem zentralen Teil der Vorwürfe und beantragte vor dem Kölner Landgericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Unterbrechung seiner Haftstrafe. Er argumentierte, dass sein langjähriger Geschäftspartner, der als Kronzeuge die Seiten gewechselt und gegen Berger ausgesagt hatte, falsche Angaben gemacht habe und man diesem nicht glauben könne.

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