Der neue Paragraf war Teil eines „Sicherheitspakets“, die Wahrheit ist aber, dass er für eine Gruppe von Menschen die Welt ziemlich unsicher machte. Es war die Ampelregierung, die 2024 den vollständigen Ausschluss von Leistungen für Asylsuchende ins Gesetz geschrieben hatte, und zwar in den „Dublin-Fällen“. Wenn nach den europäischen Regeln ein anderer Staat für den Asylantrag eines Flüchtlings zuständig ist, wenn dessen Überstellung verfügt und die Abschiebung angeordnet ist, wenn der Ausreise keinerlei Hindernisse mehr entgegenstehen: Dann kann das Amt dem Asylbewerber das Geld streichen. Und zwar komplett. Es gibt dann noch ein paar Euro zur Überbrückung, aber ansonsten muss der Betroffene seinen Antrag im zuständigen Staat stellen, in Rumänien oder wo auch immer.
Gutachten zu Asylrecht: Asylsuchende haben mindestens Anspruch auf „Bett, Brot und Seife“
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