Grundgesetz ändern für Hitzeschutz?: Zunächst kommunal das Thema vorantreiben

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Die Pläne von Umweltminister Carsten Schneider, das Grundgesetz für Hitzeschutz zu ändern, können nicht ganz überzeugen. Schließlich nützt ein besserer Hitzeschutz als politische Gemeinschaftsaufgabe nur bedingt, solange viele der vor Ort zuständigen Behörden das Thema noch nicht auf dem Radar haben.

Dies zeigt sich zum Beispiel bei öffentlichen Trinkwassersäulen, die äußerst einfach und kostengünstig einzurichten wären und bei denen die meisten Kommunen in Deutschland im europäischen Vergleich eher Schlusslichter sind.

Deshalb hilft hier nur ein dezentraler Paradigmenwechsel weiter, der auch ohne eine Grundgesetzänderung stattfinden muss. Bei hitzedämmenden grünen Fassaden und einer Entsiegelung von zubetonierten städtischen Flächen sind viele andere Länder auf der Welt, die die Zukunft wesentlich besser im Blick haben, längst deutlich weiter und fortgeschrittener. Rasmus Ph. Helt, Hamburg

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