Google Telefon-App: Update bringt Anrufaufzeichnung und „Anruferansichten“

vor 3 Stunden 1

Nachdem Google die Anrufaufzeichnung in seiner Telefon-App vor wenigen Wochen zunächst in der Betaversion ausprobiert werden konnte, verteilt der Konzern die Funktion nun offenbar nach und nach für alle Nutzerinnen und Nutzer. Zudem führt das Unternehmen Kontaktposter für ausgehende Anrufe ein.

Anrufe mitschneiden ist auf Samsung-Geräten seit einer Weile möglich, die Funktion wurde im April 2025 mit One UI 7 eingeführt. Jetzt liefert Google nach und integriert die Funktion in seine Telefon-App, die auf vielen Android-Geräten vorinstalliert ist. Laut Google kann die Funktion auf Pixel-Geräten ab dem Pixel 6 genutzt werden, auf denen mindestens Android 14 oder neuer installiert sein muss – aktuell ist Android 16. Auf Smartphones anderer Hersteller muss mindestens Android 9 oder neuer installiert sein.

Google Telefon-App: Vor der Anrufaufnahme erscheint ein großer Warnhinweis.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Nutzer der Telefon-App können die Anrufaufnahme direkt über ein Auswahlfenster während eines Anrufs aktivieren. In den App-Einstellungen steht Nutzern überdies die Möglichkeit zur Wahl, sämtliche Anrufe von unbekannten Nummern aufzuzeichnen. Ebenso kann man eine automatische Aufzeichnung für bestimmte Rufnummern festlegen. Die aufgezeichneten Anrufe sind direkt in der Anrufübersicht anhör- und auch teilbar. Laut Google bleiben die gespeicherten Anrufe nur lokal auf dem Gerät und landen nicht in der Cloud.

Bevor man die Funktion nutzt, sollte man wissen, dass man in Deutschland einen Anruf nicht heimlich und ohne Einverständnis des Gegenübers aufzeichnen darf: Nach Paragraph 201 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs ist das unbefugte Mitschneiden von Telefongesprächen untersagt – es ist ansonsten eine „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“. Um einen Anruf aufzeichnen zu dürfen, benötigt man die explizite Zustimmung des Gesprächspartners. Bei Verstoß drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Die Gesprächspartner werden beim Start „hörbar darüber benachrichtigt, dass der Anruf aufgezeichnet wird“, betont Google. Auch beim Beenden der Aufnahme werden laut Google beide Parteien darüber informiert, dass der Anruf nicht mehr aufgezeichnet wird. Diese Hinweise ersetzen jedoch keine Einverständniserklärung, und es reicht nicht aus, dass die Funktion laut Google hörbar angekündigt wird. Ohne ein ausdrückliches „Ja, ich bin mit der Aufzeichnung des Gesprächs einverstanden“ des Gegenübers sind Nutzer der Funktion rechtlich schlecht aufgestellt. Ebenso verboten ist die Verwendung eines unbefugt aufgenommenen Telefongesprächs und das Weiterreichen an Dritte.

Weniger problematisch ist eine weitere Funktion, die Google für seine Telefon-App angekündigt hat: Nach den Kontaktpostern für eingehende Anrufe, die Nutzerinnen und Nutzer eines Android-Smartphones für ihre Kontakte selbst anlegen müssen, erweitert Google das Feature: Nutzer können das Erscheinungsbild der Anruferansichten künftig selbst personalisieren und damit bestimmen, wie ihre „Visitenkarten“ beim Gegenüber aussehen.

Anruferansicht in der Google Telefon-App.

(Bild: Google)

Nutzer können in ihrer „Visitenkarte“ selbst ein Foto von sich auswählen sowie ihre Lieblingsfarbe und Lieblingsschriftart festlegen. Die Funktion wird zuerst auf Android-Smartphones bereitgestellt, später auch für Smartwatches mit Wear OS. Uns wird die Funktion derzeit nur in der Betaversion der Telefon-App angeboten.

Die Funktion ist nicht nur für Pixel-Smartphones und Android 16 bestimmt, sondern sollte alle aktuellen Android-Smartphones erreichen, auf denen Googles Telefon-App standardmäßig vorinstalliert ist.

(afl)

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