Fünftelregelung: Wie vermeide ich Steuern auf Einmalzahlungen?

vor 2 Tage 3

Das klingt kompliziert, ist aber teils sehr wirkungsvoll. Ein Beispiel verdeutlicht den Effekt. Wenn wir davon ausgehen, dass Sie – ohne die betriebliche Einmalauszahlung – ein zu versteuerndes Einkommen von beispielsweise 5000 Euro Verlust erreichen, dann käme die besondere Berechnung der Fünftelregelung zum Einsatz. Ihr zu versteuerndes Einkommen inklusive der Direktzusage würde 175.000 Euro betragen. Nun würde die Steuer aber nur auf ein Fünftel davon berechnet, also 35.000 Euro, und dann mit Faktor fünf multipliziert. Als Alleinstehender müssten Sie dieses Jahr so nur das Fünffache von 5670 Euro Steuer zahlen, also 28.350 Euro.

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