Mit einem queerfeindlichen Gesetz verstößt Ungarn gegen die Grundrechte der EU, urteilt der Europäische Gerichtshof. Viktor Orbán hatte das Gesetz 2021 eingeführt.
21. April 2026, 10:18 Uhr
Mit einem umstrittenen und LGBTQ-feindlichem Gesetz aus dem Jahr 2021 verstößt Ungarn gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das urteilte der Europäische Gerichtshof. Das Gesetz verbietet unter anderem die Darstellung von queeren Themen in Medien oder Werbung. Dagegen geklagt hatte die EU-Kommission.
Ungarn habe in mehrfacher Hinsicht gegen Unionsrecht verstoßen, teilte das Gericht mit: »gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).«
Das Gesetz hatte die nun abgewählte Regierung des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orbáns eingeführt. Diese hatte es mit dem angeblichen Schutz Minderjähriger begründet. Der Gerichtshof urteilte nun, dass Gesetz bewirke, »dass der Zugang zu Inhalten untersagt oder beschränkt wird, die als wesentlichen Bestandteil die Darstellung oder Vermittlung von Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität enthalten.« Das verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung, das in der Charte festgeschrieben ist.
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