Um 9.39 Uhr hat der Europäische Gerichtshof die Finanzierung des deutschen Regionalverkehrs in eine Krise gestürzt. Die Richter des EuGH kippten einen Rabatt bei der Schienenmaut für Nahverkehrszüge. Nach EU-Recht dürfe der Staat dem Netzbetreiber, der Bahntochter DB InfraGO, bei seiner Preisgestaltung keine derart starren Vorgaben machen, urteilten die Richter.
Auf Druck des Verkehrsministeriums mussten die Betreiber von Regionalzügen für die Nutzung des Schienennetzes bisher deutlich weniger bezahlen als die Betreiber von Fern- oder Güterzügen. Diese sogenannte Trassenpreisbremse ist nun hinfällig.
Sie sah vor, dass die sogenannten Trassenpreise, also die Schienenmaut, für Regionalzüge pro Jahr lediglich um 1,8 Prozent und seit 2026 um maximal drei Prozent pro Jahr steigen dürfen. Doch die Kosten für die DB InfraGO sind wegen der Energiepreiskrise enorm gestiegen. Zudem hat der Bund der InfraGO für die Sanierung des Schienennetzes zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt, mit dem die InfraGO Gewinne erwirtschaften muss. Die Bahntochter sah sich deshalb gezwungen, die Gebühren für Nahverkehrszüge entgegen der Vorgaben der Bundesregierung stärker zu erhöhen.
Die Bahn klagte gegen den Staat
Die Bundesnetzagentur legte gegen die Gebührenordnung der DB InfraGO für das Jahr 2025 jedoch ein Veto ein. Sie kürzte die Entgelte für den Nahverkehr und belastete stattdessen den Fern- und Güterverkehr mit höheren Trassenpreisen. Die Bahntochter DB InfraGO klagte gegen dieses Vorgehen der Regulierungsbehörde.
Die Richter des EuGH gaben ihr jetzt recht. Nach der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums sind zwar Rahmenregeln für Trassenpreise erlaubt, aber die Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern wie der InfraGo muss in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben.
Der Gerichtshof bemängelte die starre mathematische Formel, die in Deutschland für die Berechnung gilt. Sie verletze die Unabhängigkeit der Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern, da sie keinen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte lasse. Dadurch seien Betreiber gezwungen, etwaige Kostendefizite im Nahverkehrsbereich durch überproportionale Erhöhungen der Entgelte im Fernverkehrs- und Güterverkehrsbereich auszugleichen.
Den regionalen Verkehrsunternehmen drohen durch das Ende der Trassenpreisbremse nach Angaben des Bundesverbands Schienennahverkehr (BSN) Mehrkosten in Milliardenhöhe, was für Fahrgäste zu weniger Verbindungen und höheren Ticketpreisen führen könnte.
Wir erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die Länder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen lässt.
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU)
Für 2026 beantragte die InfraGo bei der Bundesnetzagentur in Erwartung des Urteils bereits eine Erhöhung der Schienenmaut um 23,5 Prozent. Um diese gestiegenen Kosten zu kompensieren, „müsste man das Angebot um mindestens zehn Prozent reduzieren“, sagte Matthias Stoffregen, Geschäftsführer des Privatbahnenverbands Mofair. Angesichts hoher Fixkosten für Züge und Personal sei kurzfristig sogar eine noch weitergehende Reduktion nötig.
Bund und Länder streiten ums Geld
Um das zu verhindern, forderte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) mehr Geld vom Bund. Das Urteil treffe den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in einer Zeit ohnehin hoher Preissteigerungen und drohe, den SPNV immens zu verteuern. „Wir erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die Länder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen lässt“, sagte der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz der Länder.
Konkret forderte Bernreiter Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) auf, die Regionalisierungsmittel zu erhöhen, mit denen der Bund den von den Ländern organisierten Nahverkehr auf der Schiene finanziert. Über sie wird auch die Schienmaut für S-Bahnen und Regiozüge finanziert. Nur das könne „ein Abbestellszenario ungekannten Ausmaßes auf dem Rücken der Fahrgäste verhindern“, sagte Bernreiter.
Auch die Opposition im Bundestag forderte Schnieder auf, schnell zu handeln. „Dieses Urteil war erwartet worden. Ich hoffe, dass die Bundesregierung sich darauf vorbereitet hat und schnell für Klarheit sorgen wird“, sagte der bahnpolitische Sprecher der Grünen, Matthias Gastel.
Tatsächlich stehen nun aber wohl erst mal schwierige Verhandlungen zwischen Bund und Ländern an. Eine schnelle Einigung ist nicht in Sicht. Erst Anfang April sollen erste Gespräche zu einer Reform des Trassenpreissystems zwischen dem Bundesverkehrsministerium und der Branche stattfinden.
„Das Urteil ist der allerletzte Warnschuss für Schnieder“, sagte Martin Burkert, Chef der Bahngewerkschaft EVG. Er müsse jetzt endlich handeln und noch in diesem Jahr ein neues Trassenpreissystem vorlegen, das ab 2027 greifen könne. Bleibe Schnieder weiter untätig, „explodieren die Preise und die Bahnkunden zahlen die Quittung“, betonte Burkert.
BSN-Geschäftsführer Jan Görnemann warnte gleichwohl vor Panikmache. „Es werden am Freitag nirgendwo Züge stillstehen“, betonte er bereits vor der Urteilsverkündung. Abbestellungen drohten frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember. (mit dpa)

vor 2 Stunden
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