EU-Erlaubnis für Coronahilfen an Lufthansa ist nichtig

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Die Coronapandemie traf viele Unternehmen hart. Ungewissheit und finanzielle Sorgen machten damals auch der Lufthansa zu schaffen. Die Bundesregierung schnürte ein milliardenschweres Hilfspaket für die größte deutsche Fluggesellschaft, die Europäische Kommission gab dafür grünes Licht, ohne förmliches Prüfverfahren. Doch das war aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht richtig.

Die Richterinnen und Richter des höchsten europäischen Gerichts verweisen in ihrem Urteil auf eine in Aktien umwandelbare staatliche Beteiligung an der Lufthansa: Hier habe die Kommission die Modalitäten der Festsetzung des Aktienpreises akzeptiert. Damit habe die EU-Kommission gegen den befristeten Rahmen verstoßen.

EuGH widerspricht erstem Urteil in Teilen

Der EuGH stimmte laut Mitteilung allerdings nicht in allen Punkten mit der Vorinstanz überein: Das EU-Gericht habe der Kommission zu Unrecht weitere Fehler vorgeworfen, etwa in Bezug auf Fragen der Marktmacht des Konzerns oder die Beurteilung, ob die Lufthansa sich in der Krisensituation über die Finanzmärkte hätte finanzieren können. Hier habe das Gericht zu strenge Maßstäbe angelegt und in das »weite Ermessen« eingegriffen, über das die Brüsseler Behörde verfüge.

»Wir nehmen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kenntnis«, heißt es von der Lufthansa nun. Der Konzern hat den Teil der Hilfen, die abgerufen wurden, nach eigenen Angaben vollständig zurückgezahlt.

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