Für eine Unfallfahrt mit drei Toten hat das Amtsgericht Esslingen den Fahrer zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 55-Jährige erfasste im Oktober 2024 in Esslingen nahe Stuttgart eine Mutter und ihre beiden kleinen Söhne. Sie starben noch am Unfallort. Das Amtsgericht sprach den Fahrer des Unfallwagens der fahrlässigen Tötung in drei Fällen schuldig und verhängte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.
Sollte sich der Mann an die Bewährungsauflagen halten, muss er demnach nicht ins Gefängnis. Seinen Führerschein muss der Mann aber für mindestens drei Jahre abgeben und den Hinterbliebenen der Opfer Schmerzensgeld bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, Ende Oktober 2024 beim Heranfahren an eine rote Ampel das Gaspedal seines Audi Q7 mit dem Bremspedal verwechselt und dann sein Auto mit fast 100 Kilometer pro Stunde auf den Gehweg gelenkt zu haben. Dort erfasste der SUV eine 39 Jahre alte Frau und ihre beiden drei und sechs Jahre alten Söhne und verletzte sie tödlich. Der Fahrer eines anderen Autos wurde leicht verletzt.
Fahrer geriet in einen Ausnahmezustand
Diesem Unfallhergang schloss sich auch die Richterin in ihrer Urteilsbegründung an. Ein technischer Fehler am Fahrzeug sei durch einen Gutachter ausgeschlossen worden, ebenso eine Ablenkung des Mannes durch ein Smartphone oder eine Beeinflussung durch Alkohol oder Medikamente.
Stattdessen habe sich der Mann wohl darüber erschrocken, dass sich der Verbrennungsmotor seines Hybridfahrzeuges zugeschaltet habe. Daraufhin habe er bremsen wollen, aber stattdessen auf das Gaspedal gedrückt. Weil er mit zunehmender Geschwindigkeit in einen Ausnahmezustand geriet, sei er nicht in der Lage gewesen, diese »kognitive Fehlleistung« zu korrigieren, so die Richterin.
Angehörige wollen Berufung einlegen
Der Fahrer hatte sich bei den Angehörigen am ersten Verhandlungstag entschuldigt. Was geschehen sei, habe auf unvorstellbare Art Leben zerstört und Familien in tiefste Trauer gestürzt, ließ der 55-Jährige über seinen Verteidiger ausrichten. Das Geschehen und dessen furchtbare Folgen täten ihm von Herzen leid. »Mir ist bewusst, dass nichts, was ich sage, den Verlust lindern kann.« Weiter hatte der Angeklagte sich im Verfahren nicht geäußert.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger des Mannes hatte einen Freispruch verlangt. Die Angehörigen, die in dem Verfahren als Nebenkläger auftraten, wollen gegen das Urteil Berufung einlegen. Sie hatten über ihre Anwälte eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren ohne Bewährung gefordert. Zudem wollten sie erreichen, dass der Mann seinen Führerschein lange oder sogar für immer abgeben muss.

vor 2 Stunden
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