Epstein-Akten: Ghislaine Maxwells 20-jährige Haftstrafe bleibt bestehen

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Ghislaine Maxwell wollte Unterlagen aus den Epstein-Akten zu ihrem Vorteil ausgelegt wissen. Ein Bundesrichter weist das als unbegründet und haltlos zurück.

Quelle: DIE ZEIT, Reuters, 25. August 2026, 16:13 Uhr

Ghislaine Maxwell Urteil Berufung Jeffrey Epstein
Ghislaine Maxwell war 2022 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. © GOP Oversight/​Reuters

Ein US-Bundesrichter hat den Antrag von Ghislaine Maxwell abgewiesen, ihre Verurteilung und ihre 20-jährige Haftstrafe aufzuheben. Die Einwände der Komplizin von Sexualstraftäter Jeffrey Epstein seien unbegründet und haltlos, sagte Richter Paul Engelmayer. Maxwell war 2022 verurteilt worden, weil sie Epstein dabei geholfen hatte, minderjährige Mädchen sexuell zu missbrauchen.

Im aktuellen Verfahren führte Maxwell an, dass zahlreiche Dokumente, die Anfang dieses Jahres im Rahmen des Epstein Files Transparency Act veröffentlicht worden waren, zeigten, dass ihre Rechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verletzt worden seien. Ihrer Darstellung zufolge hätten die Anwälte, die die Epstein-Anklägerinnen vertraten, als »de facto Staatsanwälte und Vertreter der Regierung« fungiert. Richter Engelmayer entschied jedoch, diese angeblich »neuen« Beweise seien für Maxwells Fall weitgehend irrelevant.

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