Ghislaine Maxwell wollte Unterlagen aus den Epstein-Akten zu ihrem Vorteil ausgelegt wissen. Ein Bundesrichter weist das als unbegründet und haltlos zurück.
Quelle: DIE ZEIT,
Reuters,
jsp
25. August 2026, 16:13 Uhr
Artikelzusammenfassung
Ghislaine Maxwell bleibt vorerst dort, wo sie ist: im Gefängnis. Ein US-Bundesrichter wischte ihren Vorstoß, Verurteilung und 20-jährige Strafe zu kippen, mit bemerkenswerter Klarheit vom Tisch und nannte die Argumentation unbegründet, haltlos, kurz: kein juristischer Plot-Twist, sondern eher ein dünner Reboot im Epstein-Komplex. Maxwell hatte sich auf frisch veröffentlichte Akten aus dem Umfeld des Epstein Files Transparency Act gestützt und behauptet, die Anwälte der Klägerinnen hätten als eine Art de facto Staatsanwaltschaft agiert, womit ihr Due-Process verletzt worden sei. Doch Richter Paul Engelmayer befand, dass diese angeblich neuen Dokumente für den Case weitgehend irrelevant seien – ein nüchterner Befund, der zugleich zeigt, wie schwer es ist, in einem der toxischsten Missbrauchsskandale der US-Elite mit Verfahrensrügen noch die Dramaturgie zu drehen. Der Fall bleibt damit juristisch auf Kurs und politisch aufgeladen, weil er weiter von jener düsteren Gemengelage aus Macht, Missbrauch, Prominenz und öffentlicher Obsession erzählt, die seit Jahren wie ein Endlos-Podcast durch den Nachrichtenzyklus rauscht.
Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen.
Ein US-Bundesrichter hat den Antrag von Ghislaine Maxwell abgewiesen, ihre Verurteilung und ihre 20-jährige Haftstrafe aufzuheben. Die Einwände der Komplizin von Sexualstraftäter Jeffrey Epstein seien unbegründet und haltlos, sagte Richter Paul Engelmayer. Maxwell war 2022 verurteilt worden, weil sie Epstein dabei geholfen hatte, minderjährige Mädchen sexuell zu missbrauchen.
Im aktuellen Verfahren führte Maxwell an, dass zahlreiche Dokumente, die Anfang dieses Jahres im Rahmen des Epstein Files Transparency Act veröffentlicht worden waren, zeigten, dass ihre Rechte auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verletzt worden seien. Ihrer Darstellung zufolge hätten die Anwälte, die die Epstein-Anklägerinnen vertraten, als »de facto Staatsanwälte und Vertreter der Regierung« fungiert. Richter Engelmayer entschied jedoch, diese angeblich »neuen« Beweise seien für Maxwells Fall weitgehend irrelevant.